Gerichtsentscheid zur Kolumbusstraße:Verkehrsversuch endet eine Woche früher als geplant

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Für einen Sommer wurde die Kolumbusstraße umgestaltet. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Grund dafür sind allerdings weniger die weggefallenen Parkplätze und der Lärm, der einige Anwohner störte. Den Richter interessierte etwas ganz anderes.

Von Patrik Stäbler

Der Pilotversuch zur Verkehrswende in der Unteren Au und Obergiesing wird bereits am 25. Oktober enden - eine Woche früher als vom Rathaus geplant. Auf diesen Vergleich haben sich am Mittwoch im Verwaltungsgericht München die Stadt sowie mehrere Anwohnende geeinigt, die gegen die Genehmigung des Forschungsprojekts "Autoreduzierte Quartiere" der TU München geklagt hatten.

Es lägen hier "Grenzfälle des Straßenrechts" vor, sagte Richter Dietmar Wolff in der mündlichen Verhandlung. Daher schlage er als Kompromiss ein vorzeitiges Ende des Verkehrsversuchs vor. "Auch wenn das nur eine gewisse Symbolik hat, so ist der Vergleich doch gesichtswahrend für beide Seiten", befand der Richter.

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Dieser Ausgang des Verfahrens, den die Klageseite durchaus als Erfolg werten kann, ist das i-Tüpfelchen auf einer Debatte rund um ein Pilotprojekt, das nicht nur in den Vierteln für Aufruhr gesorgt, sondern auch die Stadtpolitik aufgerüttelt und Wellen bis weit über München hinaus geschlagen hat.

Ausgangspunkt war das von der TUM eingerichtete "Reallabor", wo man untersuchen wollte, wie der Autoverkehr in der Stadt verringert und zugleich die Lebensqualität für die Menschen verbessert werden kann. Genauer gesagt waren es sogar zwei Bereiche, die im Sommer umgestaltet wurden. Zum einen sperrten die TUM-Forscher ab Juli die Landlstraße in Obergiesing, stellten dort Hochbeete und Sitzmöbel auf und richteten zwei Mobilitätspunkte zum Ausleihen von E-Rollern, E-Bikes und Carsharing-Autos ein.

Weit gravierender fiel, zum anderen, der Umbau in der ebenfalls gesperrten Kolumbusstraße aus. Hier wurden 41 Parkplätze gestrichen, um Pavillons und Mobiliar aufzustellen sowie einen Rollrasen aus- und einen XXL-Sandkasten anzulegen. Überdies entstanden drei Mobilitätspunkte und zwei Quartiersplätze als Treffpunkt für die Nachbarschaft, wofür weitere 60 Parkplätze wegfielen.

Eine Asphaltwüste wurde so zu einer grünen Oase - so sehen das zumindest die Befürworter. Mindestens ebenso laut war jedoch vom Projektstart weg die Kritik etlicher Anwohnerinnen und Anwohner, die den Verkehrsversuch vor ihrer Haustür als Schikane empfanden - wegen des Lärms, wegen des Wegfalls der Parkplätze und weil sie sich übergangen fühlten.

Bei einigen war der Ärger so groß, dass sie jene Klagen einreichten, die nun verhandelt wurden - gerade mal zwei Wochen, bevor der Verkehrsversuch ohnehin enden sollte. Dabei fasste das Verwaltungsgericht in seiner Verhandlung zwei Klagen zusammen, da nach dem Vorbild der Kritiker in der Au auch vier Anwohnende am Walchenseeplatz gegen das dortige Reallabor juristisch vorgegangen waren.

Laut ihren Anfechtungsklagen hat der Wegfall der Stellplätze den Parkdruck im Viertel erhöht, die Straßensperrungen zwingen Autofahrer zu "gravierenden Umfahrten", und infolge der Umgestaltung durch Rollrasen, Sandkasten und Co. leiden die Anwohner unter "Lärmbelästigung" und Müll.

All dies spielte in der Verhandlung aber nur eine Nebenrolle. Vielmehr zielten die Nachfragen des Gerichts vor allem auf die Frage ab, inwiefern die für das Forschungsprojekt erteilten Ausnahmegenehmigungen rechtens waren. Zwar sei es unbestritten, dass der Stadtrat derlei Straßensperrungen durchsetzen könne, sagte Richter Wolff. "Aber die Frage ist, ob dieses Pilotprojekt mit den gewählten rechtlichen Mitteln durchsetzbar war oder nicht." Konkret bemängelte das Gericht, dass die von der Stadt erteilten Genehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung eigentlich einer Gefahrensituation bedürfen. Doch diese sei in den vorliegenden Fällen nicht ersichtlich.

Nicht zuletzt diese kritischen Worte bewegten die Vertreterinnen der Stadt offenbar dazu, letztlich einem Vergleich zuzustimmen. Demnach muss der Abbau der beiden Reallabore bis spätestens 25. Oktober erfolgen - und nicht wie ursprünglich geplant bis Ende des Monats. "Wir sind sehr zufrieden mit diesem Vergleich", kommentierte Steffen Winkels, einer der Kläger, den Ausgang des Verfahrens. "Jetzt sehen wir dem Abbau bis zum 25. Oktober entgegen und freuen uns, wenn die Straße wieder so aussieht wie vorher."

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