IAA in München:Presse und Proteste

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Am Samstag spannten zwei Aktivistinnen ein Banner über dem Mercedes-Stand in einem Residenz-Hof. (Foto: Bernd Kastner)

Während einer Aktion gegen die IAA in der Residenz wird versucht, Reporter auszusperren. Wie sich das mit dem Schutz von freier Berichterstattung verträgt.

Von Bernd Kastner

Es gibt Protest, und plötzlich ist der "Open Space" der IAA nicht mehr offen. Als am Samstag zwei Aktivistinnen auf den Mercedes-Stand in einem Residenz-Hof klettern, ein Banner über dem Stern-Logo spannen ("Mit Vollgas in die Klimahölle") und sich anbinden, lässt der Verband der Autoindustrie (VDA) den Hof räumen und den Zugang sperren. Auch für Medienvertreter. Erst nach vehementem Protest und über einen Umweg gelingt der SZ nach etwa 40 Minuten der Zugang.

Die IAA twittert, der Hof sei wegen "Überfüllung" gesperrt. Warum diese offensichtliche Unwahrheit? Darauf antwortet der VDA als Inhaber des Hausrechts nicht. Nur, dass man aus Sicherheitsgründen geräumt habe. Sollte verhindert werden, dass über Protest angemessen berichtet wird? Wie ist das versuchte Aussperren von Reportern bei einer von Hunderttausenden besuchten Messe in der Innenstadt mit der Pressefreiheit vereinbar?

Die Messe München beteuert, man sei nicht in die Entscheidungen am Samstag involviert gewesen. Mercedes erklärt, man habe nicht veranlasst, der Presse den Zugang zu verweigern. Es war der Einsatzleiter der Polizei, der dies veranlasst habe, um Störungen zu verhindern, erklärt ein Polizeisprecher. Man habe aber einen behelfsmäßigen Treffpunkt für Medienleute eingerichtet. Durch ein Seitentor sei der Blick auf den Einsatz von Polizei und Feuerwehr möglich gewesen.

Harald Stocker, Vorsitzender des Bayerischen Journalistenverbands, kritisiert das Agieren der Polizei. Sofern die Einschränkung der Berichterstattung über das Absichern des Polizeieinsatzes hinausgehe, sei dies "nicht gerechtfertigt und übertrieben". Es wäre möglich gewesen, Reportern ohne eine Gefährdung näheren Zugang zu gewähren. Freie Berichterstattung bei solchen Anlässen müsse besser geschützt werden. Dem Hausrecht des privaten Veranstalters müssten durch die öffentliche Hand "klare Grenzen gesetzt werden", etwa durch eine "Pressefreiheits-Klausel" im Mietvertrag.

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