Bezeichnung von Backwaren:Münchner Hofpfisterei und Rewe streiten vor Gericht

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Wer darf sein Brot "Sonne" nennen? Die Münchner Hofpfisterei geht gerichtlich gegen Rewe vor. (Foto: dpa)

Ärger wegen der Bezeichnung "Sonne": Ein Streit zwischen der Bäckerei und der Supermarktkette landet vor dem Oberlandesgericht München - obwohl es die Backwaren längst nicht mehr zu kaufen gibt.

Von Andreas Salch

Sie gilt als das Zugpferd der Hofpfisterei: Die Öko-Sonne. Im Zusammenhang mit Backwaren hat sich die Münchner Großbäckerei die Bezeichnung "Sonne" bereits vor vielen Jahren als Marke schützen lassen. Konkurrenten, die das Wort dennoch nutzen, sind gewarnt: Wenn sie "Sonne" etwa für ihre Semmeln verwenden, droht ihnen Ungemach aus München. Die Hofpfisterei fackelt in solchen Fällen erfahrungsgemäß nicht lange und klagt vor Zivilgerichten etwa auf den Erlass einer Einstweiligen Verfügung, um dem Mitbewerber zu verbieten, Brot und Semmeln zu verkaufen, die die Bezeichnung Sonne tragen.

Zum Beispiel "Partysonne" oder "Sonnenkorn": Der Rewe-Konzern bot unter diesen Bezeichnungen Semmel und Brot an. Sowohl die "Partysonne"-Semmeln als auch das "Sonnenkorn"-Brot sind inzwischen längst "ausgelistet" - es gibt sie nicht mehr. Gleichwohl schwelt noch ein Rechtsstreit zwischen der Hofpfisterei und Rewe. In erster Instanz, vor der 17. Handelskammer am Landgericht München I, hatte die Hofpfisterei mit ihrer Klage gegen Rewe wegen "Markenrechtsverletzung" Erfolg. Rewe wurde dazu verurteilt, es zu unterlassen, in der Bundesrepublik Deutschland Semmeln und Brot unter den Namen "Partysonne" und "Sonnenkorn" zu verkaufen oder zu bewerben.

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Doch mit dieser Entscheidung ist die Causa keineswegs Brot von gestern. Denn die Hofpfisterei und Rewe streiten weiter. An diesem Donnerstag beschäftigten sich die Richter des 6. Senats am Oberlandesgericht (OLG) München mit "Partysonne" und "Sonnenkorn", weil Rewe Berufung gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt hatte.

Es habe eine telefonische Vereinbarung gegeben, behauptet der Rewe-Anwalt

Der Anwalt des Konzerns monierte am Urteil der Vorinstanz unter anderem, dass beide Produkte mit dem Zusatz "Rewes beste Wahl" ausgezeichnet gewesen seien. Deshalb liege auch kein "Verletzungsfall" vor. Außerdem, so der Anwalt, habe das Gericht außer acht gelassen, das es eine telefonische Vereinbarung mit der Hofpfisterei gegeben habe, in der den Münchnern zugesagt wurde, sowohl die "Partysonne" als auch das "Sonnenkorn" bis Ende 2018 aus dem Sortiment zu nehmen. Im Gegenzug, so der Anwalt von Rewe, habe die Hofpfisterei versprochen, keine Klage einzureichen. Deren Anwalt Christian Raßmann hegt Zweifel an dem Telefonat und sagte, er habe noch nie erlebt, dass in einer so wichtigen Frage wie einer markenrechtlichen Auseinandersetzung eine telefonische Vereinbarung getroffen worden sei.

Die Fronten zwischen der Hofpfisterei und Rewe - soviel wurde am Donnerstag deutlich - sind verhärtet. Bestätigt durch das Gericht sah sich am Ende keine Partei. Denn der Vorsitzende Richter merkte an, nach Ansicht des Senats könne die Bezeichnung "Partysonne" für Verbraucher eine "Verwechslungsgefahr" mit Produkten der Hofpfisterei darstellen. "Sonnenkorn" indes sei ein "eigenes Kennzeichen" und stelle keine Markenrechtsverletzung dar. Ein Urteil des OLG steht noch aus. Auf die Aufforderung, die "Möglichkeit einer einverständlichen Erledigung des Rechtsstreits auszuloten", reagierten die Anwälte merklich reserviert, erklärten aber, sie wollten es zumindest versuchen. Scheitert der Versuch, wird das OLG Anfang Juli eine Entscheidung verkünden.

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