Illegale Prostitution am Hauptbahnhof:"Ich bin wegen der Kinder in die Sache hineingeraten"

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Das nächtliche Bahnhofsviertel in München (Symbolbild) (Foto: Robert Haas)

Eine 31-jährige Mutter muss sich wegen wiederholter Prostitution im Münchner Sperrbezirk vor Gericht verantworten. Beim Prozess legt die Frau ein Geständnis ab und spricht über ihre Beweggründe.

Von Andreas Salch

Eine Prostituierte, die im Sperrbezirk in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs gearbeitet hat, ist vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt worden. Damit kam die Frau sogar noch gut davon. Denn sie ist einschlägig vorbestraft und stand unter laufender Bewährung, als sie im Juni und im September vergangenen Jahres erneut in der Nähe des Hauptbahnhofs jeweils einen Mann ansprach und Sex gegen Geld anbot. Damit hatte die 31-Jährige gegen die Bewährungsauflagen aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom Dezember 2016 verstoßen. Damals war sie ebenfalls wegen Ausübung der verbotenen Prostitution in der Umgebung des Hauptbahnhofs verurteilt worden.

Außerdem wurde ihr der Diebstahl von 200 Euro zur Last gelegt. Das Geld hatte die Frau einem Freier aus der Hosentasche gezogen. Als dieser versuchte, es sich zurück zu holen, attackierte die 31-Jährige ihn mit Fäusten. Die Schläge hatte der Mann allerdings abwehren können. Ein Jahr und sechs Monate Haft verhängte das Amtsgericht hierfür. Die Strafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt, verbunden mit der Auflage, sich nicht am Hauptbahnhof und in der Straße aufzuhalten, in der sie der verbotenen Prostitution nachgegangen war.

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Den Hauptbahnhof hätte die 31-Jährige nur für Reisezwecke sowie "zum Aufsuchen oder Verlassen der Bahnhofsmission an Gleis 11 oder der Opferberatungsstelle Jadwiga" betreten dürfen. Nachdem sie aber im vergangenen Jahr erneut nahe des Hauptbahnhofs der verbotenen Prostitution nachgegangen war, wurde ihre zur Bewährung ausgesetzte Strafe widerrufen und die 31-Jährige kam in Haft.

Als sie sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten musste, legte die Frau ein Geständnis ab. "Ich habe das gemacht und wusste, dass es verboten war. Ich habe zwei Kinder, für die ich Geld verdienen musste", sagte sie. Wegen der Corona-Pandemie, in der Bordelle geschlossen sind, sei es für sie nicht möglich gewesen, legal zu arbeiten. Da sie weder lesen noch schreiben könne, blieben ihr "andere Jobs versperrt". In der Haft habe sie Kartons gefertigt, berichtete die Angeklagte dem Vorsitzenden Richter. Wo sich die Väter ihrer Kinder aufhalten, wisse sie nicht. "Ich bin wegen der Kinder in die Sache hineingeraten", sagte die 31-Jährige und bat um Hilfe und um ein Haus oder eine Wohnung.

Diesen Wunsch konnte der Richter der Mutter zwar nicht erfüllen. Dafür aber kommt sie nicht mehr ins Gefängnis. Das Gericht beließ es vielmehr bei einer Geldstrafe über 1000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hingegen forderte eine viermonatige Freiheitsstrafe sowie eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro. Die Angeklagte habe ein Geständnis abgelegt und vor Corona legal als Prostituierte in einem Bordell gearbeitet. Da sie Analphabetin sei, habe sie keine reguläre Arbeit gefunden und deshalb erneut verbotene Prostitution ausgeübt, um ihre Kinder ernähren zu können, heißt es im Urteil (Az. 853 Ds 466 Js 172241/20), das rechtskräftig ist.

© SZ vom 31.05.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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