Weltkriegsmunition in Freimann:"Es ist eine absolute Ungleichbehandlung"

Kampfmittelfund im Garten eines Privathauses in München, 2017

"Eine Schotterfläche": Der Garten der Familie Meinberger sieht noch immer so aus wie 2017, der der Nachbarn wurde wieder begrünt.

(Foto: Alessandra Schellnegger)

2017 wurden unter einem Garten am Zwergackerweg zehn Tonnen Weltkriegsmunition gefunden. Die Familie wehrt sich bis heute gegen eine Beteiligung von 45 000 Euro an den Bergungskosten.

Von Stefan Mühleisen, Freimann

Die vom Aufsehen erregenden Bombenfund am Freimanner Zwergackerweg betroffene Familie will weiter die Entscheidung des Stadtrates nicht akzeptieren, dass sie 45 000 Euro an die Stadtkasse zahlen soll. "Es ist eine absolute Ungleichbehandlung", sagt der Anwalt der Grundstückseigentümerin, Kampfmittel-Rechtsexperte Florian Englert. Derzeit wartet der Jurist noch auf den formellen Bescheid der Stadtverwaltung - und gegen diesen werde er wohl entweder Widerspruch einlegen oder Klage erheben, kündigt Englert an.

Damit geht dieser Fall nach drei Jahren und acht Monaten erneut in die Verlängerung. Begonnen hatte alles mit der spektakulären Aktion im März 2017: Kampfmittelräumer rückten an und bargen in wochenlanger Arbeit 15 Tonnen explosive Weltkriegsmunition aus einem zugeschütteten Löschteich unter dem Garten von Melitta Meinbergers Anwesen. Das Areal wurde weiträumig abgesperrt, 200 Nachbarn mussten ihre Häuser räumen.

Eine ziemlich kostspielige Angelegenheit - schnell war klar, dass die Meinbergers ruiniert wären, denn die Rechtslage ist eindeutig und knallhart: Die Grundstückseigentümerin gilt als "Zustandsstörerin", ein Rechtsbegriff, der besagt: Sie stört die öffentliche Ordnung mit den Bomben im Boden - und kann deshalb in die Pflicht genommen werden, die Bergung zu bezahlen. Abtransport und Entsorgung übernimmt die öffentliche Hand. Doch die Bergung war derart diffizil, dass die Kosten dafür den Wert des Hauses überstiegen. Die Meinbergers hätten also ihr Zuhause verkaufen müssen und trotzdem Schulden gehabt.

Unvorstellbar, fand nicht nur die betroffene Familie, sondern auch der Stadtrat - und ging mit 1,7 Millionen Euro in Vorleistung. Davon übernahmen nach einem Bericht des Kreisverwaltungsreferats (KVR) 1,15 Millionen Euro der Bund und 400 000 Euro die Stadtkasse. Blieben 170 000 Euro offen, wovon nun Meinberger 45000 Euro zahlen soll. Die Argumentation: Das entspreche jener Summe, die Bewohner auf dem Nachbargrundstück an der Oberen Hausbreite im Jahr 2012 an eine Fachfirma gezahlt hätten, um ihrerseits Weltkriegsmunition entsorgen zu lassen. Damals war dort ein Neubau entstanden, die Arbeiter stießen auf das andere Ende eben jenes Löschteichs, der auch (was damals nur vermutet werden konnte) unter Meinbergers Garten verlief. Meinberger wehrte sich damals juristisch dagegen, auf eigene Kosten ein Gutachten erstellen zu lassen. Die Sache ging vor Gericht, Meinberger verlor, die Bombenräumer rückten an - und die Malaise nahm ihren Lauf.

Die Stadt steht nun sinngemäß auf dem Standpunkt: Es sei gerecht, dass die Grundstückseigentümerin nun ebenso viel zahlt wie die Bauherren auf dem Nachbargrundstück, zumal alles viel günstiger gekommen wäre, hätte man alles vor dem Neubau geräumt, heißt in der Beschlussvorlage des KVR für den Stadtrat, ein Papier, das der Jurist Englert unterdessen eine "fehlerhafte Entscheidungsgrundlage" nennt.

Nach seiner Auffassung sind in den 45 000 Euro Kosten enthalten, die ohnehin bei einem Neubauprojekt anfallen, Aufwendungen für den Aushub etwa. "Das kann man nicht der Räumung zuordnen", so Englert. Von Gleichbehandlung könne schon deshalb keine Rede sein, weil die Altlasten-Räumung bei seiner Mandantin "eine Schotterfläche" im Garten hinterlassen habe. "Ich weiß nicht, was das für eine Gleichbehandlung sein soll, wenn die Nachbarn ihr Grundstück wieder hergestellt bekommen, Frau Meinberger aber nicht."

Er hofft nun auf ein klärendes Gespräch mit Behördenvertretern, an dem auch der Vorsitzende der Siedlerschaft Kieferngarten, Walter Hilger, als Interessenvertreter der Bewohnerschaft teilnehmen soll. "Den Eigentümern an der Oberen Hausbreite wurde piekfein alles wiederhergestellt und bei Frau Meinberger rührt man keinen Finger", empört sich Hilger. Der Chef der Anwohner-Organisation hatte zuletzt in einer fünfseitigen Stellungnahme der Argumentation des KVR widersprochen und eine "krasse Ungleichbehandlung" moniert.

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