Bergung in Freimann:"Krasse Ungleichbehandlung"

Kampfmittelfund im Garten eines Privathauses in München, 2017

Explosive Weltkriegs-Altlasten in einem Garten am Zwergackerweg: Jetzt gibt es Streit über die Bergungskosten.

(Foto: Alessandra Schellnegger)

Stadtrat und Verwaltung finden es fair, dass sich eine Hauseigentümerin mit 45 000 Euro an den Kosten einer spektakulären Bomben-Bergung beteiligen soll. Siedlerverein und Bezirksausschuss sehen das anders.

Von Stefan Mühleisen, Freimann

Mehr als drei Jahre nach der spektakulären Bergung von explosiven Weltkriegs-Altlasten am Zwergackerweg in Freimann ist der Fall noch immer nicht beendet. Für die Rathauspolitik und die Verwaltung mag das zwar schon gelten: Mitte Juni war der Stadtrat einer Empfehlung von Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle gefolgt, von der betroffenen Grundstückseigentümerin Melitta Meinberger 45 000 Euro Kostenbeteiligung einzufordern. Doch für Meinberger und die Interessenvertretung der ansässigen Anwohner, die Siedlerschaft Kieferngarten, ist die Angelegenheit keineswegs beigelegt.

Der Verein zeigt sich jetzt vielmehr empört über diese Entscheidung, vor allem aber über die Begründung des Kreisverwaltungsreferats (KVR). "Man tut der Frau Meinberger unrecht und schiebt ihr Dinge in die Schuhe, die einfach nicht stimmen", sagte der Siedlervereinsvorsitzende Walter Hilger zuletzt in einer Unterausschusssitzung der lokalen Politik.

In einer fünfseitigen Stellungnahme tritt die Organisation jetzt der Darstellung des KVR entgegen, eine Kostenbeteiligung der Hauseigentümerin sei gerechtfertigt. Dort hieß es, die Geldforderung sei der Gleichbehandlung der Nachbarn geschuldet. Hilger spricht hingegen von einer "krassen Ungleichbehandlung". Der Bezirksausschuss Schwabing-Freimann ist der gleichen Auffassung - und fordert nun per Beschluss, dass KVR und Stadtrat die Entscheidung nochmals überdenken.

Die Aufsehen erregende Räumaktion war im März 2017 in Meinbergers Garten angelaufen, in deren Verlauf das Areal weiträumig abgesperrt, gut 200 Nachbarn über Wochen in Hotels einquartiert wurden. Das Herankommen an die gut zehn Tonnen Munition und Sprengstoff in einem zugeschütteten Löschteich im Untergrund war diffizil und teuer. Qua Rechtslage zahlt die öffentliche Hand für die Entsorgung, an den Grundstückseigentümern bleiben die Bergungskosten hängen. Bei all dem Aufwand war jedoch schnell die Millionengrenze gerissen, was die Familie Meinberger ruiniert hätte - der Stadtrat ging mit 1,7 Millionen Euro in Vorleistung.

Als zumutbar befand der Stadtrat aber nun, dass Meinberger 45 000 Euro an die Stadt zahlen soll. Dies, so hieß es vom KVR, entspreche dem Kostenanteil, den die südlich angrenzenden Nachbarn an der Oberen Hausbreite für die Munitionsbeseitigung im Zuge des dortigen Neubauprojekts gezahlt hätten - versenkt in einem Teil jenes Löschteichs, der auch unter Meinbergers Grundstück liegt.

München: FREIMANN - Kampfmittelfund - Evakuierung Zwergackerweg

Soll 45 000 Euro zahlen: Grundstückseigentümerin Melitta Meinberger.

(Foto: Johannes Simon)

Meinberger hatte sich damals juristisch gewehrt, auf eigene Kosten ein "Gefährdungsgutachten" für ihr eigens Grundstück erstellen zu lassen - was ihr von der Stadt nun negativ ausgelegt wird: Sie habe durch das Verwaltungsgerichtsverfahren die Kosten erheblich in die Höhe getrieben, es wäre nach den Worten des KVR preisgünstiger gewesen, noch vor dem Neubau gleich die kompletten Altlasten wegzuschaffen. Zumal, so konstatiert die Behörde, schon Melitta Meinbergers Eltern von den Altlasten hätte wissen müssen. Dies gehe aus "Erzählungen von älteren Anwohnern" hervor, wonach die Freimanner von der Existenz des Löschteichs gewusst hätten.

All dem widerspricht Hilger nun vehement und führt dazu eine Reihe von historischen Belegen an. Nach Aktenlage habe die Feuerwehr im Sommer 1946 das gesamte Gelände abgebrannt, nach Ostern 1947 sei es umgepflügt worden. Die damals noch staatseigene Gesellschaft Bayerische Landessiedlung hat nach Hilgers Kenntnis 1949 das gesamte Gelände erworben und an die Siedler verpachtet; Meinbergers Eltern hätten den Vertrag für ihre Parzelle am 1. Mai 1950 erhalten, "sodass die Behauptung, Frau Meinbergers Eltern hätten wissen müssen, dass ihr Grundstück so stark munitionsbelastet ist, einfach nicht zutreffend ist".

Der Siedlervereinsvorsitzende tritt zudem dem Vorwurf entgegen, Meinbergers juristische Gegenwehr habe die Kosten gesteigert. "Man muss sich vielmehr fragen: Wieso hat das KVR eine Begutachtung von Frau Meinberger verlangt, obwohl bereits mehr als 1000 Handgranaten, Panzerfäuste sowie Panzerminen allein auf dem Nachbargrundstück (...) gefunden wurden." Nach seiner Einschätzung sei das "Gutachten genug" gewesen, um schon damals auch die Altlasten auch auf Meinbergers Grundstück zu bergen.

Als völlig falsch gewichtet sieht Hilger schließlich die vorgebrachte "Gleichbehandlung" bezüglich der Nachbarn. Denn Meinbergers Haus und dem Garten seien im Zuge der Räumaktion Schäden von zirka 80 000 Euro entstanden, die sie selbst tragen müsse. Hilger: "Den Nachbarn wurde die Hofpflasterung, die Umzäunung und der Garten auf Kosten der Landeshauptstadt wiederhergestellt, sodass sich auch hier eine krasse Ungleichbehandlung aufzeigt."

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