Prozess vor dem Schöffengericht:Drei Jahre Haft für Drogenkurierin

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Die Übersetzerin kam aus Spanien und landete mit mehr als fünfeinhalb Kilogramm Marihuana im Koffer am Münchner Flughafen. Ihre Hintermänner wollte sie nicht nennen - aus Angst.

Von Andreas Salch

Die Fracht, die sich im Koffer einer Übersetzerin befand, die kurz vor Weihnachten 2020 am Münchner Flughafen landete, blieb nicht unentdeckt: sechs Pakete, darin insgesamt etwas mehr als fünfeinhalb Kilogramm Marihuana. Ursprünglich hätte die 27-Jährige die Drogen einem Mann in einem Hotel am Stachus übergeben sollen. Doch daraus wurde nichts. Die Übersetzerin kam in Untersuchungshaft und wurde jetzt von einem Schöffengericht am Amtsgericht München wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie wegen Beihilfe zum Handeln mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu drei Jahren Haft verurteilt.

Über ihren Verteidiger räumte die Frau die Tat vor Gericht ein und gab an, sie sei als Kurier eingesetzt worden. Diese gefährliche Funktion hatte sie offenbar nicht ganz freiwillig übernommen. Denn die Übersetzerin behauptete, auf sie und ihre Familie hätten Hintermänner vor ihrem Abflug in Spanien massiven Druck ausgeübt. Da sie nach wie vor große Angst habe, so die 27-Jährige, wolle sie deren Namen selbst jetzt nicht nennen.

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Bei den Ermittlungen durch die Kriminalpolizei stellte sich heraus, dass die junge Frau vor ihrer Festnahme am 10. Dezember 2020 womöglich schon öfter als Drogenkurierin tätig gewesen ist. Denn sie war nicht nur bereits mehrere Male nach Deutschland geflogen, sondern hatte in allen Fällen beim Einchecken in Spanien stets ein Gepäckstück mit einem Gewicht zwischen zehn und zwölf Kilogramm bei sich. Auf der Rückreise jedoch hatte sie dann kein Gepäck mehr.

Laut Urteil hat die Angeklagte aus einer "Notlage heraus" gehandelt

Die zuständige Richterin hielt der 27-Jährigen zugute, dass sie ein umfassendes Geständnis ablegte. Außerdem sei davon auszugehen, heißt es im Urteil, dass die Angeklagte aus einer "Notlage heraus handelte". Zu ihren Gunsten wertete das Gericht zudem, dass sie allem Anschein nach kein Geld für ihre Dienste als Drogenkurierin erhalten hat und mehrere Monate in Untersuchungshaft verbringen musste.

Andererseits betonte die Richterin, dass die Übersetzerin "eine ganz erhebliche Menge an Betäubungsmitteln" transportiert habe und in ihrer Heimat Spanien wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Nicht zuletzt sei mit dem transportierten Marihuana die Grenze zur nicht geringen Menge um das "76-fache überschritten" worden, so das Gericht. Das Urteil (Aktenzeichen: 1116 Ls 361 Js 214235/20) ist rechtskräftig.

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