Verhandlung vor dem Landgericht:"Ein gewissenhafter Unternehmer bildet Rücklagen"

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Im April hat C&A die Miete in Höhe von einer Million Euro nicht bezahlt, im Mai wieder voll. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Das Modehaus C&A will für seine Filiale in der Kaufingerstraße für den ersten Lockdown weniger Miete zahlen - der Richter lässt Skepsis durchblicken.

Von Stephan Handel

Während die Fußgängerzone zwischen Stachus und Marienplatz im zweiten Lockdown vor sich hindämmert, sind die Gerichte mit der juristischen Aufarbeitung der ersten Geschäftsschließung vom Frühjahr beschäftigt. Am Montag trafen sich dazu vor dem Landgericht das Modehaus C&A aus der Kaufingerstraße und dessen Vermieter, eine GmbH &Co. KG, die zum Inselkammer-Imperium gehört.

Es geht um rund eine Million Euro - so viel beträgt die Monatsmiete, die C&A im April 2020 nicht bezahlt hat, von Mai an wieder voll, denn da wurde der Einzelhandel schrittweise wieder geöffnet. Juristisch lässt sich die Schließung der Geschäfte und die Einbehaltung der Miete auf zwei Arten betrachten: entweder als Mietmangel - oder als Störung der Geschäftsgrundlage. Verschiedene Gerichte in Deutschland haben in ähnlichen Fällen mal so, mal so entschieden.

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Der Münchner Richter Thomas Schäffer macht aber klar, dass er einen Mietmangel nicht sehen kann - also muss es über die Störung der Geschäftsgrundlage gehen. Die entscheidende Frage hierbei ist: Hätten die Partner bei Abschluss des Mietvertrags gewusst, dass ihnen einmal so etwas wie eine weltweite Pandemie die Geschäfte durcheinanderbringt, wie hätten sie das im Vertrag geregelt? Wahrscheinlich mit einer Art 50/50-Lösung, die für einen solch unwahrscheinlichen Fall als fair erachtet worden wäre.

Nun gibt es aber im entsprechenden Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches auch noch den Aspekt der Zumutbarkeit - und den macht Richter Schäffer an den Gewinnen fest, die C&A in der Kaufingerstraße erzielt hat. Diese Zahlen hat die Rechtsanwältin zwar nicht dabei, das Gesamtunternehmen weist in Deutschland für die Jahre 2017, 2018 und 2019 Umsätze von jeweils gut zwei Milliarden Euro aus. Die Gewinne daraus lagen im Jahr 2017 bei gut 80 Millionen Euro, 2017 schrumpften sie auf knapp unter 44 Millionen, 2019 entstand ein Minus von mehr als 93 Millionen.

Daraus ergibt sich, so rechnet Schäffer flugs aus, ein Überschuss von gut 30 Millionen Euro über diese drei Jahre - und damit, so meint er, hätte der Modehändler für schlechte Zeiten vorsorgen können: "Ein gewissenhafter Unternehmer bildet Rücklagen." Deshalb, so meint er, würde sich bei einem Urteil die Quote eher zuungunsten des Mieters vom Fifty-Fifty wegbewegen. Schließlich schlägt er für eine gütliche Einigung die Zahlung von 75 Prozent der ursprünglichen Mietsumme vor.

"Das funktioniert nicht", entgegnet die C&A-Anwältin und zeigt Urteile, die sie vor anderen Landgerichten erstritten hat - dort hat sie die 50 Prozent Mietminderung bekommen. Das beeindruckt den Richter allerdings wenig, und als die Anwältin dann nach einer Nachfrage auch noch vorträgt, dass C&A allein im April 2020 sechs Millionen Euro Kurzarbeitergeld bekommen hat, zwölf Millionen insgesamt von März bis April - da ist fast zu sehen, wie er diese Informationen im Kopf seiner Rechnung hinzufügt.

Die Anwältin der Inselkammer-Firma kann sich den Verlauf der Verhandlung recht entspannt ansehen. Nur als ihre gegnerische Kollegin Bilanzen und anderes Zahlenwerk übergibt, hakt sie ein und meint, dass sie dazu wohl noch einmal Stellung nehmen sollte. Diese sogenannte Schriftsatzfrist wird ihr gewährt, eine Entscheidung will das Gericht am 1. Februar verkünden.

© SZ vom 12.01.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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