Erneuerbare Energien:Windkraft-Investor scheitert vor Gericht

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Die Stadt Garching hält an ihren Windkraftplänen fest. (Foto: Georges Schneider/IMAGO/photonews.at)

Die Klage gegen die Ablehnung von Rotoren in Garching durch das Landratsamt wird abgewiesen. Die Stadt hält dennoch an dem Projekt fest.

Von Patrik Stäbler, Garching

Der Energiekonzern Orsted ist mit dem Versuch gescheitert, auf juristischem Wege der Genehmigung von Windrädern im Norden von Garching näherzukommen. Das Verwaltungsgericht München hat die Klage der Firma als unzulässig abgewiesen, wie ein Gerichtssprecher jetzt mitteilte. Dieser Ausgang hatte sich bereits in der mündlichen Verhandlung im Oktober abgezeichnet. Damals machte Richterin Gerda Zimmerer deutlich, dass die Erfolgsaussichten der Klage gegen einen vom Landratsamt abgelehnten Vorbescheid zum Bau eines Windrads nur gering seien. In der Folge zog der Orsted-Anwalt den zugehörigen Antrag zurück; an der Klage hielt er hingegen fest.

Für die Firma Ostwind, die seit einem Jahr zur Orsted-Gruppe gehört, ist dieser Ausgang ein Rückschlag. Schließlich will sie schon seit Längerem mehrere Windräder im Norden von Garching bauen. Dort hat die Stadt eine Fläche östlich der Autobahn als Sondergebiet Windkraft ausgewiesen. Strittig ist aber, ob dem Vorhaben das Anflugverfahren für den Hubschrauberlandeplatz Oberschleißheim entgegensteht. Um das zu klären, hatte Orsted einen Vorbescheidsantrag für ein 250 Meter hohes Windrad beim Landratsamt gestellt. Die Behörde lehnte diesen jedoch ab, da zum einen Unterlagen gefehlt hätten, und zum anderen die Regierung von Oberbayern ihre Zustimmung verweigert hatte. Sie berief sich dabei auf eine Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung, der zufolge ein Windrad in dieser Dimension eine Änderung des Anflugverfahrens zum Hubschrauberlandeplatz nötig machen würde.

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Und hier für Klarheit zu sorgen, hatte Orsted gegen die Ablehnung des Antrags geklagt. Die Verhandlung lief dann jedoch ganz und gar nicht nach den Vorstellungen der Firma. So gab die Richterin zu bedenken, dass für eine Änderung des Anflugverfahrens das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung zuständig sei - und nicht etwa der beklagte Freistaat Bayern. Zudem wies sie darauf hin, dass allein die fehlenden Unterlagen eine Ablehnung des Antrags rechtfertigten.

"Eine konkrete Aussage, warum ein Windrad an dem Standort nicht geht, haben wir heute nicht bekommen", bedauerte Garchings Bürgermeister Dietmar Gruchmann (SPD), der die Verhandlung damals verfolgt hatte. Vielmehr seien "zwei Jahre ins Land gegangen für nichts". Auch der Gerichtssprecher betonte nach der Ablehnung der Klage: "Eine Entscheidung zur Genehmigungsfähigkeit der Windenergieanlage ist damit nicht ergangen."

Dennoch will die Stadt, ebenso wie Orsted, an den Windrad-Plänen festhalten. Laut Gruchmann wird man nun das Bauleitverfahren für das Projekt vorantreiben und es dadurch auf neue Füße stellen. In diesem Zuge werde sich dann auch zeigen, ob der Hubschrauberlandeplatz dem Vorhaben tatsächlich entgegensteht.

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