Landgericht München:Ribéry-Prozess: Schriftgutachten soll Klarheit bringen

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Franck Ribery (links) neben seinem Anwalt Gerhard Riedel. (Foto: AP)
  • Ein ehemaliger Berater von Franck Ribéry fordert vor dem Landgericht München knapp 3,5 Millionen Euro Provision von dem Fußballer.
  • Ribéry bestreitet, sich mit seiner Unterschrift zu einer Zahlung verpflichtet zu haben.
  • Nun wird ein Sachverständiger beauftragt, der ein Schriftgutachten machen soll.

Aus dem Gericht von Stephan Handel, München

Der Prozess um Provisionsforderungen eines ehemaligen Beraters an den FC-Bayern-Profi Franck Ribéry ist vor dem Landgericht nicht so recht vom Fleck gekommen - und das lag nicht nur daran, dass Bruno Heiderscheid, der Kläger, am Dienstag wegen des Wetters in Brüssel am Flughafen festsaß. Ribéry, der seine Angelegenheit nicht nur vom Münchner Anwalt Gerhard Riedl, sondern auch vom Pariser Advokaten Carlo Brusa vertreten ließ, bestritt, sich Heiderscheid gegenüber zu irgendetwas verpflichtet zu haben - insbesondere nicht zur Zahlung von 3,45 Millionen Euro, um die es in der Klage geht.

Heiderscheid wurde 2005 Berater des Spielers, der damals für Galatasaray Istanbul gegen den Ball trat, dort aber unzufrieden war, weil die Türken sein Gehalt nicht bezahlten. Der Berater fädelte den Wechsel zu Olympique Marseille ein - ablösefrei. Dafür versprach Ribéry ihm, so Heiderscheids Einlassung, zehn Prozent von der nächsten Transfersumme. Die kam 2007: Ribéry wechselte nach München, die damals kolportierten 25 Millionen Euro Ablöse war die bis dahin höchste in der Bundesliga. Die jetzige Klage beläuft sich auf drei Millionen - also zehn Prozent von 30 Millionen - plus Mehrwertsteuer und Zinsen.

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Der Kläger gründet seinen Anspruch auf mehrere Schriftstücke, unter anderem eine handschriftliche Notiz sowie ein Dokument, in dem Heiderscheid den Inhalt der Notiz zusammenfasst und ausformuliert. Beide sollen von Ribéry unterschrieben worden sein, was dieser bestreitet. Unklar ist auch: War das Schriftstück zuerst entstanden und hatte sich Ribéry bei einem Treffen geweigert, es zu unterschreiben, woraufhin die Notiz entstand?

Oder gab es zunächst die Notiz, danach erst das ausformulierte Dokument? Ribéry selbst sagte, er habe niemals mit Heiderscheid über eine Provision gesprochen - das sei auch nicht sein Job gewesen, das werde für gewöhnlich zwischen Berater und Verein ausgehandelt. Ob Heiderscheid aber mit Marseille verhandelt habe, das wussten weder der Spieler noch des Beraters Anwälte.

Das jetzige Verfahren dreht sich formal um den Einspruch Ribérys gegen ein Versäumnisurteil vom März 2017. Damals hatte das Gericht ihn im schriftlichen Verfahren zur Zahlung der 3,45 Millionen Euro verurteilt, weil er sich nicht rechtzeitig verteidigt hatte. In der mündlichen Verhandlung am Dienstag drang das Gericht bis zum sozusagen zivilrechtlichen Teil des Verfahrens noch gar nicht vor - das könnte sowieso noch kompliziert werden, weil in den Schriftstücken vereinbart wurde, nach Schweizer Recht zu verfahren.

Sollte das Gericht allerdings zum Ergebnis kommen, deutsches Recht sei anzuwenden, dann wäre das Verfahren schnell beendet: Drei Jahre beträgt die Verjährungsfrist hierzulande, die wäre schon lange erreicht, während die Schweiz Gläubigern zehn Jahre zugesteht, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Darum aber ging's noch nicht - denn zunächst einmal hat das Gericht festzustellen, ob die vorgelegten Dokumente echt sind oder ob Heiderscheid sie gefälscht hat, wie Ribéry behauptet. Um die Echtheit zu überprüfen, wird nun ein Sachverständiger beauftragt, ein Schriftgutachten zu erstellen - zu diesem Zweck musste Ribéry am Richtertisch mehrere Unterschriften abgeben.

Das Ergebnis dieses Gutachtens aber könnte das Verfahren noch in eine ganz andere Richtung lenken: Isabel Liesegang, die Vorsitzende Richterin, sagte, es stünden "enorme, strafrechtlich relevante Vorwürfe" im Raum, was vor allem an der Summe hängt, um die es geht: Sollte Heiderscheid die Dokumente im Nachhinein angefertigt haben, wäre er vermutlich wegen Urkundenfälschung dran. Sollten Ribérys Unterschriften aber echt sein, dann läge ihm eine uneidliche Falschaussage zur Last. Das Gericht will am 16. Januar verkünden, wie es weitergeht, vor allem auch, ob es Bruno Heiderscheid persönlich anhören will.

© SZ vom 13.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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