Das Amtsgericht München hat gegen Mohamed Ibrahim, Imam des Islamischen Zentrums München (IZM), Strafbefehl wegen der Billigung von Straftaten erlassen. Weil dagegen Einspruch erhoben wurde, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Dies bestätigt Amtsgerichtssprecher Martin Swoboda auf Anfrage der SZ. Zuerst hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet.
Der Vorbeter hatte am 7. Oktober, dem Tag des Terrorüberfalls der Hamas auf israelische Zivilisten, auf Facebook auf Arabisch gepostet: "Jeder hat seine Art, den Oktober zu feiern." Die Nachricht hatte er mit einem lachenden Smiley versehen. Wegen des Anfangsverdachts der Billigung von Straftaten hatte daraufhin die Generalstaatsanwaltschaft München Ermittlungen aufgenommen. Das IZM in Freimann hatte den Vorbeter vorübergehend suspendiert. Inzwischen ist er aber wieder im Amt.