Eine 13-Jährige stürzt beim Homeschooling und verletzt sich im Gesicht - das ist nach einem Urteil des Sozialgerichts in München als Arbeitsunfall zu werten. Das teilte eine Sprecherin am Montag mit. Die Schülerin hatte demnach während der Corona-Pandemie am Online-Unterricht teilgenommen und war hingefallen, als sie ein Buch holen wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Gesetzliche Unfallversicherung hatte dem Gericht zufolge die Ansicht vertreten, dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt habe, da die Schülerin ohne Beaufsichtigung und Anleitung durch die Schule Stillarbeit gemacht habe. Kameras und Mikrofone seien ausgeschaltet gewesen.
Das sah das Sozialgericht in seinem Urteil vom 22. Mai anders, wie eine Sprecherin mitteilte: Das Buch zu holen, habe im Zusammenhang mit dem Unterricht gestanden. Die Lehrkraft habe trotz ausgeschalteter Kameras und Mikrofone in Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern treten können. Außerdem habe der Gesetzgeber die Vorschriften zur Unfallversicherung geändert, so dass Arbeit im Homeoffice - in diesem Fall Homeschooling - nun in gleicher Weise versichert sei wie Arbeit im Betrieb.