Hohenkammer:Bürgermeisterwahl verschoben

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In der Gemeinde Hohenkammer muss die Bürgermeisterwahl verschoben werden. (Foto: Marco Einfeldt)

Nach dem Tod des CSU-Kandidaten Franz Josef Müller regelt die Kommunalaufsicht alles Notwendige. Gemeinderats- und Kreistagswahl bleiben unberührt.

Von Kerstin Vogel, Hohenkammer

Nach dem überraschenden Tod des CSU-Kandidaten für die Bürgermeisterwahl in Hohenkammer, Franz Josef Müller, am vergangenen Wochenende wird die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde nun verschoben. Das meldet aktuell das Freisinger Landratsamt. Die Parteien in Hohenkammer hatten den Wahlkampf nach dem Bekanntwerden von Müllers Tod sofort eingestellt - trotzdem wird die Wahl am 15. März in der Gemeinde in weiten Teilen wie geplant stattfinden müssen.

Neben der Kandidatur zum Bürgermeister hatte die CSU den Verstorbenen auch als Bewerber auf ihrer Kreistagsliste und für den Gemeinderat von Hohenkammer nominiert. Kreistags- und Gemeinderatswahl fänden jedoch wie vorgesehen statt, meldet das Landratsamt. Die Stimmzettel für Gemeinderats- und Kreistagswahl würden nicht geändert, weil die Wahlvorschläge bereits zugelassen worden seien. Dieses Vorgehen entspreche dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, nach dem ein Kandidat auf dem Stimmzettel verbleibe, wenn er innerhalb von 40 Tagen vor dem Wahltag sterbe. Für ihn abgegebene Stimmen würden im konkreten Fall für die CSU-Liste gewertet. Sie kämen den anderen Kandidaten der Liste entsprechend ihrer Rangfolge zugute.

Weil die Wahl des Bürgermeisters dagegen eine reine Persönlichkeitswahl sei, werde der Wahlausschuss der Gemeinde Hohenkammer feststellen, dass die Bürgermeisterwahl am 15. März 2020 nicht stattfinden kann, kündigt das Landratsamt die weiteren Schritte an. Die Wahl sollte dann innerhalb von drei Monaten nach dem 15. März nachgeholt werden, der Termin dafür werde von der Kommunalaufsicht im Landratsamt als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde festgesetzt.

Die Amtszeit des bisherigen Bürgermeisters Johann Stegmair ende am 30. April 2020, so die notwendigen Erklärungen aus dem Landratsamt weiter. Bei der ersten Sitzung des neuen Gemeinderates, die normalerweise bis Mitte Mai stattfinde, werde der zweite Bürgermeister bestimmt, der dann die Geschäfte führe, bis das Ergebnis der Nachholungswahl feststehe. Die Amtszeit des neu gewählten Bürgermeisters beginne am Tag nach der Feststellung des Wahlergebnisses der Nachholungswahl, ende aber gleichzeitig mit der Amtszeit des neuen Gemeinderats.

Für die Zeit zwischen Ende der Amtszeit des alten Gemeinderats und der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderats werde die Kommunalaufsicht ein Gemeinderatsmitglied mit der Wahrnehmung der Geschäfte des ersten Bürgermeisters beauftragen. Dieser oder diese Beauftragte habe sich auf laufende und unaufschiebbare Geschäfte zu beschränken und vor allem zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderats einzuladen.

© SZ vom 27.02.2020 / vo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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