Kürzlich hat Wolfgang Donhärl mit seiner Schwester noch einmal nachgerechnet, und die beiden sind zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen: "Wenn unsere Mutter nicht 2017, sondern in diesem Jahr gestorben wäre, dann hätten wir das Haus nicht halten können." Sie hätten das Mietshaus an der Aurbacherstraße 1 in der Au verkaufen müssen - nur um die Erbschaftssteuer bezahlen zu können. Vermutlich wäre es an einen Investor gegangen, mit den bekannten Folgen: Sanierung, Mieterhöhung, Verdrängung der alten Hausgemeinschaft. Es ist - das ist wichtig zu betonen - ein Gedankenspiel, das Donhärl keineswegs pietätlos gegenüber der eigenen Mutter meint. Es soll lediglich veranschaulichen, wie Immobilieneigentum, Erbschaftssteuer und der Schutz von Mieterinnen und Mietern zusammenhängen.
Vererbung von Mietshäusern:"Das Problem ist, dass das Finanzamt immer so tut, als wollten Erben verkaufen"
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Hätte das ererbte Haus beinahe verkaufen müssen: Vermieter Wolfgang Donhärl.
(Foto: Robert Haas)Wenn im teuren München Mietshäuser vererbt werden, fällt die Steuerlast mitunter sehr hoch aus - und zwingt die Erben zum Verkauf. Ein Beispiel aus der Au.
Von Sebastian Krass
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