Ebersberger Forst:Windkraft-Gegner befürchten mehr als fünf Anlagen

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Ds Windrad in Hamberg bei Bruck, die bisher einzige Anlage im Kreis Ebersberg. (Foto: Photographie Peter Hinz-Rosin)

Die Schutzgemeinschaft Ebersberger Forst zweifelt am Vertrag zur Windenergie.

Die Schutzgemeinschaft Ebersberger Forst, die sich gegen den möglichen Bau von Windkraftanlagen im Ebersberger Waldgebiet ausspricht, hegt Zweifel daran, dass deren Zahl tatsächlich auf fünf begrenzt sein wird. Das geht aus einer Pressemeldung des Vereins hervor. Um auf ihr Anliegen hinzuweisen, haben sich die Schutzgemeinschaft Ebersberger Forst, der Landschaftsschutz Ebersberger Land, der LBV Ebersberg sowie der Verein BI ST280 Schwaberwegen und Moos zusammengeschlossen und gemeinsam einen Flyer herausgebracht.

Das Bündnis vertritt die Auffassung, dass es keinen rechtssicheren Weg gebe, die Zahl der Windräder im Forst auf fünf zu begrenzen und verweist zur Begründung insbesondere auf ein entsprechendes Zitat einer Juristin aus dem Landratsamt. Das allerdings stammt nach Auskunft der Behörde aus dem Jahr 2019, die darin kommunizierte Information "sei mittlerweile veraltet und nicht mehr zutreffend". Die Begrenzung soll durch einen Vertrag zwischen dem Landkreis Ebersberg und den Bayerischen Staatsforsten gesichert werden.

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Von Alexandra Leuthner

Die Bayerischen Staatsforsten stimmen hierin der Begrenzung der Zahl der Windenergieanlagen für den Bereich des gemeindefreien Gebietes Ebersberger Forst auf maximal fünf Stück zu. Diese Vereinbarung ist nach Angaben einer Landratsamts-Sprecherin einvernehmlich ausverhandelt, jedoch noch nicht unterzeichnet. Auf Seiten der Bayerischen Staatsforsten stehe einer Unterzeichnung nichts im Wege. Auf Seiten des Landkreises Ebersberg werde Landrat Robert Niedergesäß (CSU) diesen Vertrag, den der Kreistag am 15. März so genehmigt habe, erst unterzeichnen, sofern ein positiver Bürgerentscheid vorliege.

Für das Bündnis ist diese Vereinbarung allerdings nichts weiter als ein "juristisches Feigenblatt". Sei der bisher flächendeckende Landschaftsschutz für den Ebersberger Forst erst einmal ausgehebelt, seien weiteren Bauvorhaben im Forst Tür und Tor geöffnet, heißt es von dem Verein. Dies könnte nach Einschätzung eines Juristen, der in der Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft zitiert wird, beispielsweise dadurch in Gang gesetzt werden, dass ein Kabinettsbeschluss oder eine Koalitionsvereinbarung den verstärkten Ausbau von Windkraftanlagen im Forst empfehle. Dann könnte die Vereinbarung durch die Bayerischen Staatsforsten "aus wichtigem Grund" gekündigt werden, so seine Einschätzung.

© SZ vom 22.04.2021 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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