Amtsgericht Ebersberg:Nur die Unterhose war Zeuge

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Ein Mann steht in Ebersberg vor Gericht, weil er einen anderen damit beauftragt haben soll, für ihn die Führerscheinprüfung abzulegen. (Foto: Swen Pförtner/dpa)

Weil er einen anderen damit beauftragt haben soll, für ihn die Führerscheinprüfung abzulegen, steht ein 38-Jähriger in Ebersberg vor Gericht. Die Beweisführung gestaltet sich indes schwierig.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

In den Rate-Shows im Fernsehen sind die Fragen oft mit Geldbeträgen hinterlegt - manchmal ist das auch vor Gericht der Fall. Die 2800-Euro-Frage für einen 38-Jährigen lautet: Was hat sein Ausweis in der Unterhose eines anderen Mannes verloren. Für die Staatsanwaltschaft ist die Antwort klar: Der mit dem Ausweis in der Unterhose sollte für den anderen die theoretische Führerscheinprüfung ablegen, gegen Bezahlung. Dies brachte dem 38-Jährigen bereits einen Strafbefehl wegen Missbrauch von Ausweispapieren ein, eben in Höhe der 2800 Euro. Die dieser aber nicht bezahlen will, weshalb der Fall nun am Amtsgericht verhandelt wurde.

Bereits zum vierten Mal wird die Sache verhandelt, weil der Hauptzeuge nie erscheint

Zur Sache werde man sich nicht äußern, so der Verteidiger des Angeklagten gleich zu Beginn der Sitzung. Die nicht die erste in dem Fall war, bereits zum vierten Mal kamen die Prozessbeteiligten nun zusammen - und sie werden es wohl noch ein weiteres Mal tun müssen. Der Grund ist immer der gleiche: Der wichtigste Zeuge, also der angeblich bezahlte Prüfling, war nicht erschienen. Auch die Androhung eines Ordnungsgeldes hatte ihn diesmal nicht überzeugen können, nach Ebersberg zu kommen.

Ausgesagt hatten stattdessen ein Polizist, der bei der Festnahme des Prüflings vor mehr als zwei Jahren in Ebersberg beteiligt war. Man sei Hinweisen nachgegangen, wonach es bei der Identifikation der Prüfungsteilnehmer zu Unregelmäßigkeiten komme, konkret war von falschen oder fremden Ausweisen die Rede. Den bezahlten Prüfling habe er gleich erkannt, so der Zeuge, weil er diesen bereits früher wegen derselben Delikte festgenommen hatte. Und auch diesmal hatte er wieder an einer Fahrprüfung unter falschem Namen teilgenommen.

Der falsche Prüfling hat die Vorwürfe bereits gestanden und ist dafür auch verurteilt worden

Allerdings nicht unter dem Namen des nun Angeklagten. Denn, wie der Zeuge auf Nachfrage des Verteidigers aussagte, habe man den falschen Prüfling zwar quasi in flagranti erwischt - allerdings bei einer späteren Fahrprüfung als jene, zu der der Angeklagte angemeldet war. Der Testkandidat sei dann zunächst der Kontrolle durch die Polizei entgangen, wenig später wurde er aber doch festgenommen - und dabei fand sich eben der Ausweis des Angeklagten in der Unterhose. Der Festgenommene räumte dann auch ein, an dem fraglichen Tag zweimal an der Fahrprüfung teilgenommen zu haben - dies wiederholte er auch bei seiner eigenen Gerichtsverhandlung vor einem Dreivierteljahr.

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Weil er für andere Leute an der Führerscheinprüfung teilgenommen hat, steht ein 46-Jähriger vor Gericht.

Von Wieland Bögel

Wenig Neues konnte der zweite Zeuge berichten, er war damals Prüfer beim TÜV gewesen, hat aber mittlerweile den Job gewechselt. Er könne sich so gut wie gar nicht an den Vorfall erinnern. Dass es einmal - oder vielleicht auch mehrmals - einen Polizeieinsatz bei der Führerscheinstelle gegeben habe, wisse er noch, aber wann das war und an die genauen Umstände könne er sich nach so langer Zeit nicht mehr erinnern. Genausowenig wisse er heute noch, ob zu dem Zeitpunkt im Herbst 2020 Maskenpflicht galt und falls ja, ob die Prüflinge bei der Ausweiskontrolle die Masken hatten abnehmen müssen.

Der Verteidiger regte daraufhin an, die Sache gegen eine Geldauflage einzustellen. Schließlich sei seinem Mandanten kaum nachzuweisen, dass er den nun schon mehrmals nicht erschienenen Zeugen beauftragt hatte, die Fahrprüfung abzulegen. Richterin Vera Hörauf erinnerte daran, dass der Testkandidat beide Prüfungen unter falschem Namen sogar vor Gericht gestanden hatte und auch für beide rechtskräftig verurteilt ist. Dies, so der Advokat, könne auch ein taktisches Geständnis gewesen sein. Schließlich sei der Dauerprüfling mehrfach vorbestraft, da könne ein Geständnis durchaus über die Frage entscheiden, ob die Strafe zur Bewährung verhängt wird - wie es ja dann auch passiert ist.

Es könne 100 Gründe geben für Ausweise in fremden Unterhosen, so der Verteidiger

Außerdem sei es seinem Mandanten nicht zuzumuten, noch länger auf eine Entscheidung zu warten. Immerhin sei dies nicht der erste Anlauf und der Angeklagte habe mittlerweile auch Schwierigkeiten mit den Behörden, wegen dem ewig hängenden Verfahren. Ein benötigtes Dokument wolle das Kreisverwaltungsreferat erst ausstellen, wenn ein Urteil vorliegt, so der Anwalt weiter, "es muss mal Rechtssicherheit geschaffen werden".

Unter anderen Vorzeichen könne er sich eine Einstellung schon vorstellen, so der Staatsanwalt - aber hier gebe es eben das Geständnis des angeblich bezahlten Prüflings. Außerdem gebe es auch keine vernünftige Erklärung für den Ausweis des Angeklagten in der Unterhose des Testkandidaten, ergänzte die Vorsitzende. Da würden ihm leicht 100 Gründe einfallen, entgegnete der Verteidiger, die alle keinen Beweis für die Schuld seines Mandanten lieferten.

Ob der Mann, in dessen Unterhose der Ausweis gefunden wurde, eine gute Erklärung dafür hat, zeigt sich vielleicht in zwei Wochen. Dann soll die Verhandlung fortgesetzt werden. Damit der Dauerprüfling dann auch erscheint, soll er dann von der Polizei abgeholt werden.

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