Amtsgericht Ebersberg:Corona-Leugner aus dem Landkreis erneut verurteilt

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Auf seiner Facebook-Seite hat der 40-Jährige ein Plakat einer Neonazi-Partei geteilt. (Foto: dpa)

Der Mann teilt ein Foto eines verbotenen Neonazi-Plakates auf Facebook. Das wird teuer. Vor Gericht stand der 40-Jährige auch schon vor einigen Monaten einmal.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Im Endspurt des vergangenen Bundestagswahlkampfs sorgte eine rechtsradikale Kleinpartei für einen Eklat: "Der III. Weg" hatte eine Aktion gestartet, "Hängt die Grünen" war auf den neuen Plakaten zu lesen. Nach einigem juristischen Hin und Her wurden diese Plakate schließlich verboten, da sie eine Öffentliche Aufforderung zu Straftaten darstellten. Genau wegen diesem Tatbestand hatte ein Mann aus dem südlichen Landkreis Post vom Amtsgericht bekommen. Darin ein Strafbefehl über 80 Tagessätze zu je 15 Euro. Auslöser dafür war nicht eine, sondern ein Post, den hatte der 40-Jährige auf seiner Facebookseite eingestellt und dort war das fragliche Plakat des III. Weges zu sehen.

Der Mann sah sich indes zu Unrecht beschuldigt, zu Straftaten aufzurufen und legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Sein Auftritt vor Gericht gestaltete sich nicht ganz unkompliziert. Denn der 40-Jährige ist einer der Wortführer der Bewegung gegen die Corona-Maßnahmen im Landkreis, und als solcher weigert er sich beispielsweise, eine Maske zu tragen. Weshalb er bis Prozessbeginn draußen vor der Türe warten musste, anschließend wurde der Zugang zum Gerichtssaal geräumt, bis der Angeklagte diesen erreicht hatte. Im Saal selbst gibt es keine Maskenpflicht am Platz.

Der Angeklagte sieht sich von Linken verfolgt

Sein Engagement in dieser Sache vermutete der Angeklagte nun auch hinter der Anzeige, die ihm den Strafbefehl eingebracht hatte. Er werde als "Maßnahmenkritiker" wahrgenommen, was von Personen aus dem "linksextremistischen Spektrum" gleichbedeutend mit rechtsextrem sei - die Anzeige wurde von einer Person erstattet, die sich beim Bündnis "Bunt statt Braun" engagiert. Er selbst, so der Angeklagte weiter, verurteile jede Art des Extremismus, egal ob von Rechts oder Links. Darum habe er auch ein Plakat der Satire-Partei "Die Partei" eingestellt, wo der Schriftzug "Nazis töten" zu lesen ist. Mit dem Posting habe er nämlich nur zeigen wollen, "wie irrsinnig die bunte Parteienlandschaft ist". Inzwischen habe er die Fotos beider Plakate gelöscht, auch weil viele seiner insgesamt 23 Facebook-Freunde den Beitrag zu missverständlich fanden.

Ohnehin, so der Angeklagte weiter, sei die Strafbarkeit des Plakates ja lange umstritten gewesen. Es habe im ganzen Land gehangen, und die Justiz habe sehr unterschiedlich darüber geurteilt. Womit der 40-Jährige zwar nicht Unrecht hat, tatsächlich wurde das Plakat erst fünf Tage, nachdem der Angeklagte seinen Post abgesetzt hatte, vom Landgericht München I per einstweiliger Verfügung verboten. Weitere zwei Tage später stufte das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Plakate als Volksverhetzung ein und das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass der Facebook-Konzern den Auftritt des III. Weges, wo der Slogan auch zu sehen war, sperren darf. Nur: Ausgerechnet an dem Tag, an dem der Angeklagte das Plakat auf seine Facebookseite stellte, hatte es eine anderslautende Gerichtsentscheidung gegeben. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte der Nazipartei das Aufhängen der Aufhäng-Plakate unter Auflagen gestattet.

Provokation ist dem Angeklagten nicht fremd

Dass der Angeklagte zumindest gerne provoziert, zeigt eine andere Gerichtsentscheidung aus dem Sommer vergangenen Jahres. Damals war er wegen Volksverhetzung zu insgesamt 8100 Euro verurteilt worden, wogegen er allerdings Einspruch eingelegt hat, so dass es derzeit kein rechtskräftiges Urteil gibt. Der 40-Jährige hatte damals in mehreren Geschäften im südlichen Landkreis Faksimiles von Schildern aus den 1930er Jahren aufgehängt, mit denen nazifreundliche Ladenbesitzer damals Juden den Zutritt zu ihren Geschäften verweigerten. Genau dasselbe passiere heute mit Leuten, die keine Masken tragen wollten - oder könnten, wie er selbst. Angeblich sei er nämlich per Attest davon befreit. Auch damals argumentierte der Angeklagte, er sei gegen jeden Extremismus, egal ob von Rechts oder Links - ließ sich allerdings von einem in der rechten Szene sehr aktiven Anwalt vertreten.

Diesmal verteidigte er sich selbst - das Ergebnis fiel nicht anders aus als beim vorigen Mal: Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro. Denn eine solche stellte das Plakat spätestens seit der Entscheidung des Münchner Landgerichts dar. Dass der Angeklagte nur politische Slogans kritisch beleuchten wollte, sei nicht glaubhaft, so die Auffassung des Gerichts. Denn er habe das Plakat kommentarlos auf seine Seite gestellt, so dass der Eindruck entstehen musste, er mache sich die Aussage darauf zu eigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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