Amtsgericht Ebersberg:Rausch mit Konsequenzen

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Auf den Aufnahmen der Bodycam ist zu sehen, dass vier Einsatzkräfte nötig waren, um den Angeklagten zu Boden zu bringen. (Foto: Florian Peljak)

Weil er gleich vier Beamte beschimpft hat, muss ich ein 24-jähriger Mann in Ebersberg vor Gericht verantworten. Dieser kann sich an den Tathergang zwar nicht erinnern, zeigt sich jedoch reuig.

Von Sina-Maria Schweikle, Ebersberg

Für manche Menschen liegt im sogenannten "Morgen danach" ein Zauber. Für andere nur Kopfschmerzen. Für einen 24-Jährigen aus dem mittleren Landkreis Ebersberg startete der Morgen danach mit einem Filmriss und einer Anklage wegen Beamtenbeleidigung. Es muss eine durchzechte Nacht für den jungen Mann gewesen sein, der nun auf der Anklagebank des Amtsgerichtes sitzt. Denn erinnern kann sich der gelernte Lagerist nicht an die Ereignisse der Tatnacht. "Ich musste mir am nächsten Tag am Telefon erklären lassen, was überhaupt geschehen ist", sagt der Angeklagte in der Vernehmung. Was geschah also in der Oktobernacht des letzten Jahres?

Die Polizei wurde gegen 1 Uhr nachts wegen nächtlicher Ruhestörung in den Grafinger Treff gerufen. Unter den Gästen war eine Gruppe junger Männer, zu der auch der Angeklagte angehörte. Gegen 1.30 Uhr hatte man die Angelegenheit bereits mit dem Barmann geklärt, sagt einer der Polizeibeamten, der als Zeuge vor Gericht geladen ist. Doch als die Polizisten bereits kurz vor dem Abzug standen, hörten sie, wie ein Mann sie als "scheiß Dreckswichser" beleidigte. Daraufhin habe man sich entschieden zurück zu der Gruppe zu gehen und die Bodycam, ein körpernah getragenes Aufnahmegeräte, einzuschalten, um die Geschehnisse aufzuzeichnen.

Ein Polizist spricht von einer "angespannten Stimmung"

"Es war ohnehin schon eine angespannte Stimmung", beschreibt der Zeuge die Situation vor Ort. Auch deshalb habe man sich entschieden, die Kamera einzuschalten. Als Polizist sei man sehr tolerant, aber wenn es schon im Vorfeld nur Pöbeleien gäbe, dann reiche es eben irgendwann. Obwohl die Beleidigung an sich nicht auf der Aufnahme zu hören ist, dient sie als Beweismittel vor Gericht und zur Identifikation des Angeklagten, der nach der Tat, vor den Beamten weggerannt sei. "Es war saudumm", sagt der Angeklagte vor Gericht und zeigte sich geständig. Er könne sich allerdings nicht daran erinnern, was genau geschehen sei und wie es zu seiner Äußerung kam. "Ich habe einen Fehler gemacht" gesteht er gleich zu Beginn des Verfahrens und macht deutlich, dass er sich persönlich bei den Polizisten für seine Tat entschuldigen möchte.

Geknickt sitzt er auf der Anklagebank, als er weiter ausführt, dass dies überhaupt nicht seine Art sei, mit Menschen umzugehen und sich zu äußern. Als die Richterin den Zeugen fragt, ob er erkennen konnte, dass der Angeklagte betrunken gewesen sei, antwortet er, dass er zwar wenig direkten Kontakt mit diesem gehabt habe, aber es erkennbar gewesen sei, dass der Mann zum Tatzeitpunkt alkoholisiert war. Dann nehmen die Prozessbeteiligten um Richterin Vera Hörauf die Bildaufnahmen in Augenschein, die mittels der Bodycam aufgezeichnet wurden, um einen Eindruck der Stimmung des Abends zu gewinnen. Darauf zu sehen ist auch, wie sich der Angeklagte vom Tatort entfernte, bevor die Polizisten seine Personalien aufnehmen konnten.

Bei der nächsten Verurteilung droht dem Mann eine Freiheitsstrafe

Richterin Vera Hörauf fragte, wie es der Man denn momentan mit dem Alkohol handhaben würde. Er würde deutlich weniger trinken, antwortete der Angeklagte. Die Richterin stellte fest, dass der Angeklagte bereits vier Eintragungen im Bundeszentralregister hat, unter anderem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln. "Ich habe andere Ziele im Leben, als vor Gericht zu erscheinen", sind die letzten Worte des Angeklagten in seiner Vernehmung.

Die Staatsanwältin betont während ihres Plädoyers, dass sie dem Angeklagten anrechnet, dass er sich schuldig, geständig und reuig zeigt. Zu Lasten jedoch legt sie ihm, dass er bereits mehrfach strafrechtlich bekannt sei und forderte, 120 Tagessätze in Höhe von 40 Euro. Doch Richterin Hörauf verurteilte den Angeklagten zu 100 Tagessätzen in Höhe von 60 Euro. "Gleich vier Beamte zu beleidigen ist ein großes Vergehen und auch, wenn Sie sich vor Gericht reuig zeigen, scheint es, als seien die letzten Tagessätze nicht Belehrung genug gewesen", sagt die Richterin und ermahnt den jungen Mann, dass es das letzte Mal sein könnte, dass der Angeklagte mit einer Zahlung davonkäme, sondern von nun an aufgrund seiner Vorgeschichte mit Freiheitsstrafen rechnen müsse.

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