Wie nahezu alle anderen Regionen Bayerns stehen auch im Landkreis Ebersberg zu wenige Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Ein neues Modell, das unter anderem bereits in Garmisch-Partenkirchen, Starnberg oder Landsberg zum Einsatz kommt, könnte auch hier Entlastung bringen: die sogenannte häusliche Kurzzeitpflege. Auf diese Möglichkeit hat nun Jochen Specht, Leiter des Sachgebiets für Sozialplanung und Demografie am Landratsamt, in der jüngsten Sitzung des zuständigen Kreisausschusses hingewiesen. Es handele sich um eine Alternative zur stationären Kurzzeitpflege, auf die künftig im Rahmen von Beratungsgesprächen am Ebersberger Pflegestützpunkt hingewiesen wird.
Die häusliche Kurzzeitpflege unterscheidet sich vom herkömmlichen Modell dadurch, dass - wie der Name bereits nahelegt - Pflegekräfte direkt für mindestens vier Wochen in das Haus oder die Wohnung des Patienten ziehen, um ihn vor Ort versorgen und betreuen zu können. Angeboten wird das Modell von der Sozialagentur Oberbayern - einem privaten Träger, der Betreuerinnen und Betreuer vorwiegend aus Osteuropa nach Deutschland vermittelt. Wie Jochen Specht betonte, sei die Agentur Dekra zertifiziert, was bedeutet, dass die Arbeitskräfte sozialversichert sind und von ausgebildeten Pflegern angeleitet werden. Zudem müssten sie vor ihrem Einsatz eine Eignungsprüfung bestehen.
Den Betreuungskräften muss ein Zimmer und Internet zur Verfügung gestellt werden
Die Betreuer übernehmen bei den Patienten dann Aufgaben wie das Zubereiten von Mahlzeiten, die Begleitung bei Arztbesuchen oder die Unterstützung bei der Mobilität. "Es geht um die häusliche Versorgung inklusive der Grundpflege" sagte Specht. Das Angebot richte sich an Angehörige, die mit einer Betreuung überfordert sind oder eine Auszeit benötigen, heißt es von der Agentur. Um die häusliche Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen zu können, ist im Haus oder der Wohnung allerdings ein freies Zimmer für die Betreuungskraft sowie ein Internetzugang notwendig. "Das Angebot kommt deshalb nicht für jeden in Frage", räumte Jochen Specht ein.
Für den Landkreis entstehen durch die Kooperation mit der Sozialagentur keine Kosten, denn die Finanzierung der Betreuung wird auf privatrechtlicher Basis zwischen den Patienten und dem Anbieter geregelt. Falls Patienten nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, sei jedoch eine Kostenübernahme durch den Bezirk Oberbayern möglich, wie es vom Landratsamt heißt.
In der Sitzung betonte Specht, dass es sich hier lediglich um ein "alternierendes Angebot" zur stationären Betreuung handelt - keinesfalls jedoch um einen vollwertigen Ersatz. "Es ist sicher nicht des Rätsels Lösung in Sachen Kurzzeitpflege." Das sahen die Kreisräte ähnlich, wie Ottilie Eberl (Grüne) stellvertretend für ihre Kollegen sagte: "Es ist ein kleines Puzzlestück zu der Notlage, die wir in der Versorgung haben."