Cannabis-Legalisierung:Erlaubt und doch verboten

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Seit Anfang April darf in Deutschland gekifft werden. Weniger Arbeit haben die Strafverfolgungsbehörden dadurch allerdings nicht. (Foto: Christoph Soeder/dpa)

Die seit April geltende Teillegalisierung von Cannabis stellt auch die Strafverfolgungsbehörden im Landkreis Ebersberg vor Herausforderungen. Eine spürbare Arbeitsentlastung hat sich für Polizei und Amtsgericht durch die Gesetzesänderung jedenfalls nicht ergeben - im Gegenteil.

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

Der süßlich-erdige Geruch von Cannabisrauch weht seit Anfang April auch verstärkt durch den Landkreis Ebersberg. Kiffen ist nun in Deutschland erlaubt - zumindest teilweise. Die von der Ampelregierung beschlossene Gesetzesänderung soll einerseits den illegalen Handel mit der Droge eindämmen, andererseits sollen die Strafverfolgungsbehörden entlastet werden. Ob das klappt, daran gibt es allerdings erhebliche Zweifel. Weder bei der Polizei im Landkreis noch am Ebersberger Amtsgericht hat man durch die Teillegalisierung jetzt weniger Arbeit - im Gegenteil.

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