Etwas paradox, dass der Ebersberger Cannabis-Anbauverein "Cannabis Social Club" heißt. Denn sein ausschließlicher Zweck soll "der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder" sein. So heißt es im am 1. April in Kraft getretenen Cannabisgesetz. Ein Ort des Zusammenkommens und des Austausches ist gesetzlich zunächst nicht vorgesehen. Genau diese soziale Komponente würde sich Clemens Kellerhoff, zweiter Vorsitzender des Vereins, jedoch wünschen. "Wir wollen diesen Aspekt auf keinen Fall außer Acht lassen", sagt er. Für ihn ist der Austausch einer der wichtigsten Punkte, um einen "verantwortungsbewussten Umgang" in den Vereinigungen zu gewährleisten - und somit insbesondere Sucht vorzubeugen.
Cannabis-Legalisierung im Landkreis:"Es könnte versucht werden, es uns schwer zu machen"
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Am 1. Juli dürfen Cannabis-Anbauvereinigungen bundesweit ihre Arbeit aufnehmen - so auch der Cannabis Social Club Ebersberg. Doch vor dem Start gibt es etliche Hürden, etwa die Suche nach der richtigen Location.
Von Antonia Aţurcăniţei, Ebersberg
Cannabis-Legalisierung:Erlaubt und doch verboten
Die seit April geltende Teillegalisierung von Cannabis stellt auch die Strafverfolgungsbehörden im Landkreis Ebersberg vor Herausforderungen. Eine spürbare Arbeitsentlastung hat sich für Polizei und Amtsgericht durch die Gesetzesänderung jedenfalls nicht ergeben - im Gegenteil.
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