Altstadt:Polizei stoppt Betrunkene auf dem E-Scooter

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Egal, welches Modell man wählt: Wer auf dem E-Scooter mit mehr als 0,5 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, mit mehr als 1,1 Promille eine Straftat. (Foto: dpa)

Die beiden Brüder waren mit 1,4 und 3,6 Promille unterwegs. Dabei gelten auf dem E-Scooter die gleichen Regeln wie beim Autofahren.

Von Andreas Schubert

E-Scooter gehören zunehmend zum Straßenbild. Inzwischen bieten mehrere Firmen die elektrisch angetriebenen Tretroller zum Mieten an. Und das Angebot wird häufig genutzt - was immer häufiger die Polizei auf den Plan ruft. Am Freitagmorgen, kurz nach Mitternacht, erwischten sie bei einer Routinekontrolle in der Müllerstraße zwei Brüder, die völlig betrunken auf E-Scootern unterwegs waren.

Einer hatte stolze 3,6 Promille Alkohol intus, der andere 1,4. Während der Betrunkenere von beiden auf Geheiß der Beamten anhielt, wendete der andere und versuchte zu türmen. Den Beamten gelang es allerdings, ihn zu stoppen, indem sie ihm mit dem Streifenwagen den Weg abschnitten. Beide wurden wegen Trunkenheit am Steuer angezeigt.

Ebenfalls am Freitagmorgen, gegen 4 Uhr, waren zwei junge Männer zu zweit auf einem Mietroller in der Müllerstraße unterwegs. Beide waren ebenfalls so betrunken, dass sie sich kaum auf dem Fahrzeug halten konnten. Bei beiden wurde eine Blutentnahme angeordnet. Die Folge: Anzeige. Die Polizei wertet beide als Fahrzeugführer, da laut Protokoll "beide aktiv in das Lenk- und Fahrgeschehen eingriffen". Ob nun beide ihren Führerschein verlieren, wird aber ein Gericht entscheiden müssen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass nach der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung die E-Scooter nur von einer Person gefahren werden und auch keine Anhänger daran befestigt werden dürfen. Und obwohl sie wie Fahrräder auf dem Radweg fahren müssen, gelten für die Rollerfahrer andere Promillegrenzen als für Radler. Wie auch für Autofahrer gilt: Wer auf dem E-Scooter mit mehr als 0,5 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, mit mehr als 1,1 Promille eine Straftat. Und: Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen können die Fahrerinnen und Fahrer bereits ab 0,3 Promille angezeigt werden.

© SZ vom 01.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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