Vierkirchen:Rausch mit Folgen

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Mit einer 22 Zentimeter langen Klinge ging ein Vierkirchener auf den Ex-Partner seiner Lebensgefährtin los. Nun muss er sich wegen versuchten Totschlags verantworten.

Andreas Salch

VierkirchenRichard K. ist 43 und seine Gesichtszüge sind gezeichnet vom jahrelangen schweren Alkoholmissbrauch. Mit 17 habe er angefangen Bier zu trinken. Anfangs nur eine Halbe am Abend. "Irgendwann ist es immer mehr geworden", sagt Richard K.. Der gelernte Kfz-Schlosser verlor die Kontrolle über seinen Alkoholkonsum und im Laufe der Jahre einen Job nach dem anderen. Denn morgens erschien er immer wieder unpünktlich zur Arbeit. Da Richard K.s Chefs sich dies nicht bieten ließen, wurde er ein ums andere Mal gefeuert. Seit 2009 ist der 43-Jährige arbeitslos. Zuletzt lebte er von Arbeitslosengeld II und trank eigenen Angaben zufolge drei Liter Wein und einige Bier an einem Abend. Seit Dienstag muss sich Richard K. vor dem Schwurgericht am Landgericht München II verantworten. In den frühen Morgenstunden des 8. Dezember vorigen Jahres soll er mit einem Küchenmesser mit einer 22 Zentimeter langen Klinge auf den ehemaligen Partner seiner Lebensgefährtin losgegangen sein. Passiert ist glücklicherweise nichts. Doch dies ändert nichts daran, dass sich Richard K. in den Augen der Staatsanwaltschaft eines versuchten Totschlags schuldig gemacht habe, für den er bei einer Verurteilung für viele Jahre hinter Gitter kommen würde.

Ein 18-Jähriger gerät in kriminelle Kreise und wird selbst straffällig. (Foto: dpa)

Die Nacht auf den 8. Dezember verbrachte Richard K. bei seiner Lebensgefährtin in Vierkirchen. Den Ermittlungen zufolge sollen beide erhebliche Mengen Alkohol getrunken haben. Gegen drei Uhr morgen kam es aus einem nichtigen Anlass zum Streit. K.s Lebensgefährtin rief ihren früheren Partner Alfred P. an und bat ihm ihr zu helfen. Als dieser schließlich kam, stritt sich Richard K. mit diesem. Im Verlauf der Auseinandersetzung soll K. dann mit dem Küchenmesser auf seinen Kontrahenten losgegangen sein und ihm gedroht haben, ihn umzubringen. Bei dem Versuch ein zweites Mal auf sein Opfer einzustechen, geriet Richard K. mit seinem Arm zwischen Türstock und Küchentür. Alfred P. zog die Türe zu, klemmte dadurch den Arm des Angreifers ein und entriss ihm das Küchenmesser. Alfred P. flüchtete daraufhin mit der Tatwaffe in das Badezimmer von Richard K.s Lebensgefährtin. Obwohl dieser weiterhin versucht haben soll, seinem Opfer das Messer zu entwinden.

Ob dies sich tatsächlich alles so zugetragen hat, kann Richard K. heute nicht mehr sagen. Aufgrund der starken Alkohlisierung seines Mandanten zur Tatzeit habe dieser keine Erinnerung mehr an das "eigentlich relevante Tatgeschehen", sagte dessen Verteidiger, Rechtsanwalt Derek Setz, zu Beginn der Verhandlung am Dienstag. Richard K. wurde unmittelbar nach der Tat von der Polizei festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft in München-Stadelheim. Um die genauen Umstände der Tat zu rekonstruieren hat das Gericht 15 Zeugen geladen. Außerdem sollen drei Sachverständige gehört werden. Ein Urteil soll noch in dieser Woche ergehen. sal

© SZ vom 12.10.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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