Inklusion in Bayern:"Die Förderung muss zum Kind kommen - nicht umgekehrt"

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Inklusion in Bayern: Theoretisch ist die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen gesetzlich vorgeschrieben. Praktisch müssen Kinder mit einer Behinderung und deren Eltern für die Inklusion hart kämpfen.

Theoretisch ist die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen gesetzlich vorgeschrieben. Praktisch müssen Kinder mit einer Behinderung und deren Eltern für die Inklusion hart kämpfen.

(Foto: Jonas Güttler/dpa)

Der Verein Kunterbunte Inklusion aus dem Landkreis Dachau besucht auf Einladung der Kinderkommission den Bayerischen Landtag. Dabei wird deutlich: Die Gesetzeslage hat wenig mit der Realität zu tun, mit der sich die Eltern behinderter Kinder Tag für Tag konfrontiert sehen.

Von Jacqueline Lang, München

Nicht alle Abgeordneten schaffen es pünktlich zur 21. Sitzung der Kinderkommission des Bayerischen Landtags, Tobias Gotthard (FW) und Katrin Ebner-Steiner (AfD) sitzen erst mit reichlich Verspätung auf ihren Plätzen. Die übrigen Anwesenden - darunter sind neben Landtagsabgeordneten von SPD, FDP, CSU und Grünen auch Mitarbeiterinnen des Bayerischen Kultus- und Sozialministeriums - lassen es zwar nicht an Interesse am Thema mangeln. Trotzdem wird im Laufe der zweistündigen Sitzung eines deutlich: Inklusion ist trotz zahlreicher Gesetze, die Teilhabe vorschreiben, nach wie vor keine Selbstverständlichkeit. Und: Es sind nicht die gewählten politischen Volksvertreterinnen, sondern Menschen wie Marianne Nickl, Eva Specht und Agnieszka Dinnebier, die den Finger immer und immer wieder in die Wunde legen. Schlicht deshalb, weil Nicht-Betroffene die Probleme oftmals gar nicht kennen - nicht einmal, wenn sie dafür zuständig sind.

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