Amtsgericht Dachau:"Mitgefangen, mitgehangen"

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Die Richterin nahm sich ausgiebig Zeit, um allen Beteiligten das Urteil anhand der betreffenden Passagen des Strafgesetzbuches zu erläutern. (Foto: David Young/dpa)

Richter Calame verurteilt drei Heranwachsende, die in fünf Jugendtreffs eingebrochen sind und dort Bargeld, Musikboxen und Alkohol geklaut haben, zu einem Freiheitsarrest und 48 Sozialstunden.

Von Jacqueline Lang, Dachau

Zum Tatzeitpunkt sind die drei Männer auf der Anklagebank 18 beziehungsweise 19 Jahre alt. Vor dem Gesetz gelten sie damit als Heranwachsende, die theoretisch sowohl nach dem Jugend- als auch dem Erwachsenenstrafrecht bestraft werden können. Zum Glück für die jungen Männer, von denen einer im Landkreis Dachau lebt, die anderen beiden im Nachbarlandkreis Aichach-Friedberg, wertet das Gericht die Taten als "typisches Jugenddelikt" und verdonnert sie lediglich zu zwei Tagen Freizeitarrest und 48 Sozialstunden. Wären sie nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden, hätte ihnen für den Tatbestand des schweren Bandendiebstahls gar eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr gedroht.

In der Nacht vom 11. auf den 12. Februar 2023 haben zwei der Angeklagten Benzodiazepine zu sich genommen - eine Droge, die dämpfend auf das zentrale Nervensystem wirkt. Mit dabei war auch ein weiterer Täter, dessen Fall aber wegen seines erkrankten Verteidigers separat verhandelt wird. Nach dem Drogenkonsum fuhren die jungen Männer zu viert zu fünf Jugendtreffs und brachen dort ein. Einer der Jugendtreffs befindet sich im Ortsteil Michelskirchen in Hilgertshausen-Tandern, die übrigen vier im Landkreis Aichach-Friedberg.

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Insgesamt haben sie Bargeld, Musikboxen und Alkohol im Wert von mehreren hundert Euro gestohlen, sowie durch eingetretene Türen und eingeschlagene Fenster einen Sachschaden in Höhe von 1800 Euro verursacht. All das bestreiten die Angeklagten auch nicht: Sie sind selbst nur wenige Tage nach der Tat zur Polizei gegangen und haben das Diebesgut schon zuvor zurückgebracht. Lediglich einen weiteren Einbruch in einen Jugendtreff in Obermauerbach in Aichach in der Nacht vom 12. auf den 13. Februar, den einer der Angeklagten laut Angaben des vierten Täters alleine begangen haben soll, bestreitet dieser vor dem Dachauer Amtsgericht. Letztlich wird das Verfahren in diesem sechsten Fall aus Mangel an Beweisen eingestellt.

Auf die Frage von Richter Calame, wie die jungen Männer denn überhaupt auf die Idee gekommen sind, in die Jugendtreffs einzusteigen, sagt einer der Angeklagten, der in der Tatnacht der Fahrer gewesen ist: "Wir haben Scheiße im Kopf gehabt, dann ist Scheiße passiert und jetzt ist's halt so." Der Darstellung, dass der Mitangeklagte, der an diesem Tag nicht anwesend ist, zunächst der Einzige gewesen sein soll, der sich bei der Polizei stellen wollte, widersprechen die drei Anwesenden unterdes. Dass man erst am Donnerstag zur Polizei gegangen sei, habe lediglich damit zu tun gehabt, dass man nicht sicher gewesen sei, ob man gleich einen Anwalt brauche oder nicht. Die Beute habe man ja schon zuvor an die Eigentümer übergeben.

Ein "einmaliger, aber heftiger Ausrutscher"

Vor Gericht versuchen die zwei Brüder, die in der Tatnacht Drogen zu sich genommen haben, ihr Vergehen als Rauschtat zu erklären, es sei alles "wie im Film" gewesen. Das jedoch kauft Richter Calame den Männern nicht ab, dafür seien alle fünf Einbrüche zu zielgerichtet abgelaufen. Eine kriminelle Energie unterstellt er der Gruppe trotzdem nicht, vielmehr sieht er die Taten wie die Jugendgerichtshilfe als einen "einmaligen, aber heftigen Ausrutscher", entstanden aus einer Gruppendynamik heraus. Ganz nach dem Motto "Mitgefangen, mitgehangen" bestraft er sie deshalb auch alle drei gleich - ganz egal, ob nun einer lediglich der Fahrer gewesen ist oder nicht.

Richter Calame sagt, er hoffe, dass es den Angeklagten die Zeit in der Jugendstrafanstalt eine Warnung sein werde und gibt ihnen noch einen letzten Rat mit auf den Weg: "Finger weg von den Benzos."

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