Nationalsozialismus:Das Erbe der Dachauer Prozesse

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Szene aus den Dachauer Prozessen: Der ehemalige Dachauer Häftling Michael Pellis identifiziert den SS-Hauptscharführer Franz Boettger. (Foto: United States Holocaust Memorial Museum, courtesy of Elisabeth and Mary Kvitashvili)

Gleich nach Kriegsende legten Militärtribunale den Grundstein für eine Ahndung der NS-Verbrechen. Aber darauf wollten die meisten Juristen in der Bundesrepublik nicht aufbauen. Die KZ-Gedenkstätte in Dachau holt die Militärgerichtsverfahren nun aus der Vergessenheit.

Von Helmut Zeller, Dachau

Heute Abend geht es der kollektiven Unschuld an den Kragen. So flapsig würden es renommierte Historiker wie Jan Erik Schulte zwar nicht formulieren, auch sein österreichischer Kollege Florian Schwanninger, Leiter der Gedenkstätte Schloss Hartheim, wohl nicht - wenngleich beide an diesem Abend in der KZ-Gedenkstätte Dachau nichts anderes machen: Sie reißen der Unschuld die Maske herunter, jener Unschuld, die NS-Täter, Mitläufer und Nutznießer des großen Mordens für sich in Anspruch nahmen. Nach dem Massenmord kam die Massenlüge - und an ihr strickten die Angeklagten samt Verteidiger bereits in den Dachauer Prozessen nach Kriegsende: Damals vor den Richtern der US-Militärregierung noch mit wenig Erfolg. Später aber mit durchschlagendem Erfolg, als die Strafverfolgung mit der Gründung der Bundesrepublik 1949 vollends in die Hände deutscher Gerichte übergegangen war.

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