Dachau:Innenminister tadelt Landratsamt

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Das Landratsamt Dachau kontrolliert keine Waffenbesitzer. Dafür gab es jetzt ganz öffentlich einen Rüffel von Bayerns Innenminster Herrmann.

Walter Gierlich

Dachau - 24000 Waffen sind im Landkreis Dachau legal im Besitz von 3300 Jägern, Sportschützen oder sonstigen Berechtigten. Ob diese Gewehre, Pistolen und Revolver aber ordnungsgemäß aufbewahrt werden, wurde vom Landratsamt in den vergangenen 18 Monaten nie direkt in den Wohnungen der Waffenbesitzer überprüft. Das kritisierte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann gestern im Landtag. Dachau steht mit der laschen Kontrollpraxis aber nicht allein da: 14 von 71 bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten sind seit der Verschärfung des Waffenrechts 2009 ebenso verfahren. Der Innenminister will nun bei ihnen verstärkt Druck machen.

Nach dem Amoklauf von Winnenden sind mehrere hundert Waffen freiwillig an das Landratsamt Dachau zurückgegeben worden. (Foto: Niels P. Jørgensen)

Von Seiten der Kreisbehörde wird durchaus eingeräumt, dass man nie bei den registrierten Waffenbesitzern Klinkenputzen gegangen sei. "Ich wüsste auch nicht, mit welchem Personal wir das tun sollen", sagt Pressesprecher Gerhard Weber. Eine Aussage, die Irene Peter-Konwitschny, Sachgebietsleiterin für öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt, nachdrücklich unterstreicht: "Wir sind dazu einfach nicht in der Lage, zumal die Kontrollen zu zweit durchgeführt werden sollten." Man habe für diese Überprüfungen trotz der Verschärfung des Waffenrechts nach dem Amoklauf von Winnenden am 11. Mai 2009 "nicht speziell Personal gekriegt", ergänzt sie. Die Landeshauptstadt München hat eigens für die Waffenkontrollen zwei Mitarbeiter eingestellt, die anders als vom Innenministerium empfohlen die Aufbewahrung von Schusswaffen sogar unangemeldet begutachten.

Allerdings sei man auch im Landkreis Dachau nicht tatenlos gewesen, betont Peter-Konwitschny: "Wir haben alle legalen Waffenbesitzer angeschrieben und lassen uns durch Fotos, Kaufverträge oder Rechnungen für Waffenschränke die vorschriftsmäßige, sichere Aufbewahrung nachweisen." Und wer beispielsweise ein Gewehr oder eine Pistole geerbt habe, aber nichts damit anfangen könne oder wolle, wurde aufgefordert, die Waffe zurückzugeben. Wer auf das erste Schreiben nicht reagiert habe, bekomme ein zweites. In dieser zweiten Runde sei man gerade beim Buchstaben K angekommen, erklärt Sachgebietsleiterin Peter-Konwitschny.

Die Aktion war denn auch keineswegs erfolglos: Habe man bis Ende 2009, als eine Amnestie galt und auch nicht registrierte, illegale Waffen straflos zurückgegeben werden konnten, insgesamt 183 Schießgeräte im Landratsamt eingesammelt, so sind nach Auskunft von Peter-Konwitschny seit Anfang 2010 aufgrund des Anschreibens 150 sogenannte Langwaffen, also Gewehre, und 230 Pistolen und Revolver bei der Kreisbehörde abgeliefert worden. Außerdem haben die Sachgebietsleiterin und ihre Mitarbeiter im Zuge der Aktion bei rund 20 Personen die Erlaubnis zum Besitz von Waffen widerrufen.

"Dass ich die Waffen nicht rumhängen lasse, sehe ich ein", sagt Max Lederer, der Vorsitzende des Jagdverbands Dachau. Er hält allerdings manches für "weit übertrieben", was in Bezug auf das Waffenrecht gemacht werde. Es könne nicht verhindern, "dass ein durchgeknallter Jugendlicher nicht doch an eine Waffe kommt". Andererseits ist er überzeugt, "dass jeder Jäger darauf bedacht ist, dass bei ihm alles ordnungsgemäß ist." Sonst sei der Jagdschein weg - und das will keiner riskieren. Dazu fällt Lederer gleich noch ein Beispiel dafür ein, was er übertriebene Gesetzgebung nennt: "Wenn ein Jäger mit Alkohol am Steuer erwischt wird, dann ist er auch den Jagdschein los." (Bayern)

© SZ vom 24.03.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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