MeinungMesserstecher von WürzburgSchuld ohne Sühne

Portrait undefined Annette Ramelsberger

Kommentar von Annette Ramelsberger

Lesezeit: 2 Min.

Wenn psychisch kranke Menschen im Wahn schwere Straftaten begehen, müssen für sie andere Regeln gelten als für Gesunde. Das aber heißt nicht, dass die Justiz es ihnen leichter macht.

Menschen, denen von einem Straftäter Leid zugefügt worden ist, haben schwer daran zu tragen. Oft ist der Prozess für sie die letzte Hoffnung, dass ihr Leid zumindest rechtsstaatlich anerkannt wird. Viele Opfer wollen dem Täter vor Gericht ins Auge blicken. Doch was, wenn diese Augen wie tot erscheinen? Trüb von Psychopharmaka, die es dem psychisch kranken Angeklagten überhaupt erst ermöglichen, einen klaren Gedanken zu fassen und dem Prozess beizuwohnen.

Zur SZ-Startseite

Geldanlage
:Russland im Depot

Nach dem Überfall auf die Ukraine wollen viele Anleger nicht mehr in russische Aktien investieren. Dabei liegen sie oft gut versteckt in vielen Fonds und ETFs. Acht Tipps, die helfen, sie zu finden.

SZ PlusVon Victor Gojdka

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: