Regressforderungen:Der Fall Scheuer taugt nicht als Vorlage für eine Ministerhaftung

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243 000 000 Euro kostet den Steuerzahler die Unterschrift von Andreas Scheuer (CSU) unter die Verträge mit den Mautbetreibern. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Natürlich ist das Bedürfnis verständlich, den Ex-Minister für das Millionen-Debakel mit der Maut finanziell belangen zu können. Doch wer allzu forsch das Gesetz verschärft, bewirkt am Ende womöglich das Gegenteil.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Dass Volker Wissing (FDP) nun Fachleute darüber nachdenken lässt, ob sein Vorgänger an der Spitze des Bundesverkehrsministeriums vielleicht doch persönlich und finanziell für das teure Mautdebakel haftbar gemacht werden kann, hat sicher nicht nur mit juristischem Klärungsbedürfnis zu tun. Rechtlich ist da nicht viel zu gewinnen, eine Ministerhaftung ist bisher einfach nicht vorgesehen. Aber politisch kann es vor der Bayernwahl nützlich sein, den Scheinwerfer noch ein Weilchen auf den CSU-Mann Andreas Scheuer zu richten - jetzt, da der Zorn über den 243-Millionen-Mann gerade so schön lodert. Das ist schon in Ordnung. Scheuer hätte es an Wissings Stelle sicher nicht anders gemacht.

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