Maskenaffäre:Schmutzig, aber legal

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25. Februar 2021: Der CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein auf dem Weg zu seinem Bundestagsbüro, während dieses durchsucht wurde. (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Die Politiker Georg Nüßlein und Alfred Sauter kommen wohl ohne Strafe davon, weil der Bundestag versagt hat.

Kommentar von Klaus Ott

Die Corona-Lage in Deutschland ist schon schlimm genug, und jetzt auch noch das: Georg Nüßlein und Alfred Sauter kommen wahrscheinlich ohne Anklage und Strafe davon. Und sie bekommen sogar ihre von der Justiz zwischenzeitlich sichergestellten Honorare für dubiose Maskendeals zurück. Die beiden langjährigen Abgeordneten und CSU-Politiker haben zu Beginn der Pandemie den Verkauf von Schutzmasken an den Staat vermittelt und dabei heimlich kräftig kassiert. Sauter 1,2 Millionen Euro, Nüßlein 660 000 Euro. Letzterer hat jetzt sogar Anspruch auf einen vereinbarten Nachschlag in Höhe von 540 000 Euro. Unglaublich, aber wahr.

Der Maskendeal könnte laut OLG den Demokratieverdruss fördern

Das Oberlandesgericht (OLG) München verurteilt in aktuellen Beschlüssen zu diesem Fall die Geschäftemacherei von Nüßlein und Sauter mit deutlichen Worten. Was die beiden getan hätten, sei in gleicher Weise wie eine "erkaufte Einflussnahme" auf parlamentarisches Handeln geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität von Abgeordneten zu beschädigen und den "Demokratieverdruss zu fördern". Es sei aber, so das OLG, nicht strafbar. Weil der betreffende Paragraf 108e im Strafgesetzbuch Murks ist und weil dieser Paragraf darauf hinausläuft, dass Abgeordnete sich selbst vor Ermittlungen und vor der Justiz schützen.

Das mit dem Murks und dem Selbstschutz der Parlamentarier hat das OLG nicht wörtlich geschrieben, sondern mit vornehmeren Worten zum Ausdruck gebracht. Aber das ist durchaus so zu verstehen. Der Bundestag hat 2014 nach langem Zaudern und Zögern in eigener Sache eine Schmiergeldvorschrift beschlossen, die nichts taugt. Der Paragraf 108e zur "Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern" ist eine Schutzvorschrift für Politiker, die als Lobbyisten, Anwälte, Berater, Geschäfte-Vermittler oder Ähnliches ihren politischen Einfluss vermarkten.

Sauter und Nüßlein profitieren davon, dass der Bundestag den Bestechungsparagrafen auf Vorgänge im Parlament beschränkt hat. Abgeordnete, die beispielsweise bei Ministerien Geschäfte einfädeln, fallen nicht unter den 108e. Das OLG sagt, die Maskengeschäfte zeigten eindrucksvoll, dass die teilweise geäußerte Kritik an diesem Schmiergeldparagrafen und seinen Privilegien für Mandatsträger berechtigt sei. Gemeint ist, dass Abgeordnete für sich selbst viel laxere Vorschriften erlassen als für den Rest des Volkes.

Nach Beginn der Maskenaffäre haben CDU/CSU, SPD, Grüne, FPD und Linke ganz schnell einiges beschlossen, was für mehr Transparenz in den Parlamenten sorgen soll. Insbesondere CSU-Chef Markus Söder hat sich dabei wieder einmal als Meister der Inszenierung erwiesen und umgehend eine "neue CSU" ausgerufen, mit neuen Regeln und einem neuen Geist. Doch den Bestechungsparagrafen für Volksvertreter haben die Union und die anderen Parteien substanziell nicht verändert, er bleibt Murks. Spätestens jetzt, nach den OLG-Entscheidungen in den Fällen Nüßlein und Sauter, kann das nicht so bleiben.

Spätestens jetzt müssen Söder, Scholz, Lindner und Baerbock und ihre Parteien alle Löcher und Lücken schließen und für echte, harte und wirksame Schmiergeldvorschriften bei Mandatsträgern sorgen. Natürlich hat der Kampf gegen die Pandemie in diesen Zeiten absoluten Vorrang. Aber deshalb darf im Parlament und in der Politik der Kampf gegen Korruption in den eigenen Reihen nicht vernachlässigt werden. Sonst wird noch mehr Vertrauen verspielt.

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Von Klaus Ott

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