Ein Mann wird nach mehr als dreizehn Jahren aus lebenslanger Haft entlassen, weil kein dringender Tatverdacht mehr besteht. Man kann das dem Staatsanwalt und den beiden Strafkammern anlasten, die Manfred Genditzki trotz unübersehbarer Zweifel an seiner Schuld angeklagt und verurteilt haben. Aber darüber hinaus zeigt der Fall die Defizite des deutschen Strafprozessrechts bei der Behandlung von Fehlurteilen auf.
Strafjustiz:Was gegen Fehlurteile hilft
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13 Jahre unschuldig in Haft? Mitunter sichern deutsche Gerichte nicht das Recht, sondern das Unrecht. Das ließe sich in vielen Fällen verhindern.
Kommentar von Hans Holzhaider
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