Ein Mann wird nach mehr als dreizehn Jahren aus lebenslanger Haft entlassen, weil kein dringender Tatverdacht mehr besteht. Man kann das dem Staatsanwalt und den beiden Strafkammern anlasten, die Manfred Genditzki trotz unübersehbarer Zweifel an seiner Schuld angeklagt und verurteilt haben. Aber darüber hinaus zeigt der Fall die Defizite des deutschen Strafprozessrechts bei der Behandlung von Fehlurteilen auf.
MeinungStrafjustiz:Was gegen Fehlurteile hilft
Kommentar von Hans Holzhaider
Lesezeit: 3 Min.

13 Jahre unschuldig in Haft? Mitunter sichern deutsche Gerichte nicht das Recht, sondern das Unrecht. Das ließe sich in vielen Fällen verhindern.

Justiz in Bayern:Wie holt man ein verlorenes Leben nach?
Dreizehn Jahre lang saß Manfred Genditzki im Gefängnis für eine Tat, die er von Anfang an bestritten hatte. Dann kam der Anruf, dass er ab sofort ein freier Mann ist. Über eine frustrierend lange Suche nach der Wahrheit.
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