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Kommentar von Katharina Riehl

Polizeieinsatz gegen eine Straßenblockade der Gruppe "Letzte Generation" in Berlin.
Polizeieinsatz gegen eine Straßenblockade der Gruppe "Letzte Generation" in Berlin. Kay Nietfeld/dpa

Warum Bayerns Strafverfolger im Umgang mit der "Letzten Generation" das Maß vermissen lassen.

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Dürfen Strafverfolgungsbehörden im Zuge ihrer Ermittlungen Gespräche mit Journalistinnen und Journalisten abhören? Die Strafprozessordnung gibt eine relativ klare Antwort: Nur wenn es wirklich nicht anders geht. Wenn Gespräche mit Medienvertretern betroffen sind, müssen Justiz und Ermittler ganz besonders genau die Verhältnismäßigkeit abwägen. In Paragraf 160a heißt es: "Betrifft das Verfahren keine Straftat von erheblicher Bedeutung, ist in der Regel nicht von einem Überwiegen des Strafverfolgungsinteresses auszugehen."

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