Aktuelles Lexikon:Fünf-Prozent-Klausel

Eine Bestimmung, die die Demokratie stabilisieren soll, aber Nebenwirkungen hat.

Von Detlef Esslinger

Jede Stimme zählt, das betonen alle Parteien vor jeder Wahl, um die Leute zu mobilisieren. Aber trifft das auch zu? Bei der Verteilung der Sitze werden nur Parteien berücksichtigt, "die mindestens fünf vom Hundert der gültigen Stimmen erhalten haben", so steht es im Landtagswahlgesetz des Saarlandes, und so ist die Regel bei allen Bundes- und Landtagswahlen. Sie ist eine Konsequenz aus der Weimarer Republik; sie soll verhindern, dass wie damals Kleinstparteien ein Parlament zersplittern und stabile Mehrheiten verhindern. Die Folge ist aber auch, dass einer Partei weniger als 50 Prozent der Stimmen genügen können, um trotzdem eine absolute Mehrheit zu erzielen- wie es jetzt der Saar-SPD mit 43,5 Prozent gelang. Und die Folge kann sein, dass sehr viele Stimmen quasi vergebens sind: Im Saarland scheiterten Grüne und FDP knapp an der Fünf-Prozent-Klausel, 13 weitere Parteien wiederum deutlich. Alle zusammen erzielten sie 22,2 Prozent, die bei der Sitzverteilung unberücksichtigt blieben. Auch bei der Bundestagswahl 2013 zeigte sich die Problematik. Damals betraf es 15,7 Prozent, weshalb immer wieder mal eine Reform der Bestimmung diskutiert wird. Dennoch mag man das Saarland auch als Beleg dafür nehmen, dass wirklich jede Stimme zählt: Hätten die Grünen nur 23 mehr gesammelt, hätten sie die fünf Prozent geschafft.

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