Aktuelles Lexikon:Genfer Konventionen

Greift Israel Ziele in Gaza an, muss es laut humanitärem Völkerrecht Vorkehrungen treffen, um Zivilisten zu schützen. Und die Hamas darf die Bevölkerung nicht als Schutzschilde missbrauchen. (Foto: Mohammed Abed/AFP)

Sie regeln, was in einem Krieg erlaubt ist - und was nicht. Nur kümmert das nicht alle Beteiligten gleichermaßen, wie sich nun im Nahen Osten wieder beobachten lässt.

Von Ronen Steinke

Wann hat ein Staat - wie jetzt Israel - das Recht, zu kriegerischer Gewalt zu greifen? Diese Frage wird in der Charta der Vereinten Nationen recht klar beantwortet: mit dem Recht zur Selbstverteidigung. Aber hat dann dieser Staat auch das Recht, zu jedweder Gewalt zu greifen? Nein, selbst in einem grundsätzlich "gerechten" Krieg gelten immer noch Regeln der Kriegsführung, und zwar für alle Seiten gleichermaßen, für den Aggressor wie für den Angegriffenen. An diese "Regeln des Kriegs", juristisch-formal: das humanitäre Völkerrecht, hat jetzt gerade US-Präsident Joe Biden seine Freunde in Israel erinnert. Die wichtigsten Quellen dafür sind die vier Genfer Konventionen von 1949, die sich mit Verwundeten, Schiffbrüchigen, Kriegsgefangenen und Zivilisten befassen. Das ist höchst relevant, wenn nun Israels Armee etwa Häuser in Gaza beschießt. Es besteht die Pflicht, unschuldige Bewohner vorzuwarnen, so steht es im 1. Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen, in den Artikeln 57 und 58. Wer in einem Wohngebiet militärisch operiert, muss demnach "Vorkehrungen" treffen, um Zivilisten zu schützen und von Kämpfern zu trennen. Eigentlich ist es der Hamas auch verboten, Waffen und Ausrüstung in Wohnhäusern zu verstecken. Was der Hamas indes, wie so vieles aus den "Regeln des Kriegs", herzlich egal ist.

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