Selbstbestimmungsgesetz:Der Entwurf hat eine mutlose Lücke

Justizminister Marco Buschmann hat sich mit Familienministerin Lisa Paus endlich auf eine große Reform geeinigt: das Selbstbestimmungsgesetz. (Foto: Michael Kappeler/dpa)

Nach langem Gerangel haben sich Justiz- und Familienministerium darauf geeinigt, wie das "Transsexuellengesetz" abgeschafft werden soll. Das ist gut, aber nicht gut genug.

Kommentar von Constanze von Bullion

Es war ein Ungetüm der alten Bundesrepublik. Das Transsexuellengesetz (TSG), erfunden 1980, zwang Menschen, die ihren Geschlechtseintrag im Pass ändern wollten, eine operative Geschlechtsänderung nachzuweisen. Außerdem mussten sie unverheiratet sein - oder sich sich schleunigst scheiden lassen - und fortpflanzungsunfähig, also sterilisiert. Geschichten aus finsterer Vorzeit? Keineswegs. Das TSG wurde zwar mehrfach für verfassungswidrig erklärt. Erst jetzt aber wird es abgeschafft. Endlich.

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:Übers eigene Geschlecht bestimmen

Seit den 1980er Jahren wird Transgeschlechtlichkeit gesetzlich als psychische Erkrankung begriffen. Nun haben sich Familien- und Justizministerium auf ein neues Gesetz geeinigt: Betroffene sollen Vornamen und Geschlecht einfacher ändern können.

Von Constanze von Bullion

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