Es war ein Ungetüm der alten Bundesrepublik. Das Transsexuellengesetz (TSG), erfunden 1980, zwang Menschen, die ihren Geschlechtseintrag im Pass ändern wollten, eine operative Geschlechtsänderung nachzuweisen. Außerdem mussten sie unverheiratet sein - oder sich sich schleunigst scheiden lassen - und fortpflanzungsunfähig, also sterilisiert. Geschichten aus finsterer Vorzeit? Keineswegs. Das TSG wurde zwar mehrfach für verfassungswidrig erklärt. Erst jetzt aber wird es abgeschafft. Endlich.
Selbstbestimmungsgesetz:Der Entwurf hat eine mutlose Lücke
Nach langem Gerangel haben sich Justiz- und Familienministerium darauf geeinigt, wie das "Transsexuellengesetz" abgeschafft werden soll. Das ist gut, aber nicht gut genug.
Kommentar von Constanze von Bullion
Exklusiv Personenstand:Übers eigene Geschlecht bestimmen
Seit den 1980er Jahren wird Transgeschlechtlichkeit gesetzlich als psychische Erkrankung begriffen. Nun haben sich Familien- und Justizministerium auf ein neues Gesetz geeinigt: Betroffene sollen Vornamen und Geschlecht einfacher ändern können.
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