Es war ein Ungetüm der alten Bundesrepublik. Das Transsexuellengesetz (TSG), erfunden 1980, zwang Menschen, die ihren Geschlechtseintrag im Pass ändern wollten, eine operative Geschlechtsänderung nachzuweisen. Außerdem mussten sie unverheiratet sein - oder sich sich schleunigst scheiden lassen - und fortpflanzungsunfähig, also sterilisiert. Geschichten aus finsterer Vorzeit? Keineswegs. Das TSG wurde zwar mehrfach für verfassungswidrig erklärt. Erst jetzt aber wird es abgeschafft. Endlich.
MeinungSelbstbestimmungsgesetzDer Entwurf hat eine mutlose Lücke

Kommentar von Constanze von Bullion

Nach langem Gerangel haben sich Justiz- und Familienministerium darauf geeinigt, wie das "Transsexuellengesetz" abgeschafft werden soll. Das ist gut, aber nicht gut genug.

Exklusiv Personenstand:Übers eigene Geschlecht bestimmen
Seit den 1980er Jahren wird Transgeschlechtlichkeit gesetzlich als psychische Erkrankung begriffen. Nun haben sich Familien- und Justizministerium auf ein neues Gesetz geeinigt: Betroffene sollen Vornamen und Geschlecht einfacher ändern können.
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