Politisch ist die Abschaffung des Paragrafen 219a natürlich ein Erfolg. Gleich von einem "Triumph" zu sprechen, wie es Familienministerin Lisa Paus getan hat, ist aber in der Sache gewagt. Die Abschaffung des Werbungsverbots für Schwangerschaftsabbrüche ist zwar ein wichtiger Schritt in Richtung Selbstbestimmung und Entkriminalisierung. Trotzdem entbehrt es nicht eines gewissen Maßes an Absurdität, etwas als großen Erfolg zu deklarieren, was längst selbstverständlich sein sollte: der freie Zugang zu medizinischer Information. Gerade wenn es um Information geht, die grundlegend für eine existenzielle Entscheidung ist.
Das Argument der Union, mit der Abschaffung des Paragrafen nähere sich die Regierung einer Kommerzialisierung von Abtreibungen, ist gerade in diesem Zusammenhang grotesk. Wer wirklich glaubt, ungewollt Schwangere entscheiden sich reihenweise für Abbrüche, weil sie von Fachleuten bereitgestellte Information abrufen können, offenbart zudem ein völlig krudes Frauenbild.
Paragraf 219a:Informieren über Abtreibungen "ohne Druck und Kriminalisierung"
Der Bundestag hat den Paragraf 219a abgeschafft. Ärztinnen und Ärzte können künfig qualifiziert über Schwangerschaftsabbrüche aufklären, ohne dass ihnen dafür Strafverfahren drohen.
Um Schwangeren in außergewöhnlichen Notlagen nun wirklich eine freie Entscheidung zu ermöglichen - und im Ernstfall einen sicheren Abbruch -, braucht es mehr als Information. Nämlich medizinisches Personal, das den Eingriff vornimmt. Doch das schwindet seit Jahren. Um Abhilfe zu schaffen, braucht es endlich einen präzisen Überblick über die Versorgung. Dass mehrere Bundesländer trotz gesetzlicher Versorgungspflicht diesen nicht haben, ist nicht hinnehmbar. Die Datenlage und dann die Versorgung zu verbessern, wäre ein echter Triumph.