Paragraf 219a:Informieren über Abtreibungen "ohne Druck und Kriminalisierung"

Lesezeit: 2 Min.

Diese Forderung der Demonstration auf dem Internationalen Frauentag in Berlin hat der Bundestag jetzt erfüllt. (Foto: Stefan Boness/Imago)

Der Bundestag hat den Paragraf 219a abgeschafft. Ärztinnen und Ärzte können künfig qualifiziert über Schwangerschaftsabbrüche aufklären, ohne dass ihnen dafür Strafverfahren drohen.

Der Paragraf 219a, der es Ärzten und Ärztinnen in Deutschland verbot, öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, wird aus dem Strafgesetzbuch entfernt. Das hat der Bundestag am Freitag mit großer Mehrheit beschlossen - wie es sich die Ampelregierung von Anfang an vorgenommen hatte. Union und AfD stimmten dagegen und übten scharfe Kritik, Abgeordnetenreden wurden von erzürnten Zwischenrufen unterbrochen.

Die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen zeigten sich wie erwartet zufrieden mit dem Ausgang der Abstimmung. Man habe ein Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger eingelöst. Mediziner seien nun sicher vor Strafverfolgung, Frauen könnten sich besser informieren. "Ohne Druck und ohne Kriminalisierung", sagte Britta Haßelmann (Grüne).

SZ PlusMeinungAbtreibungsrecht
:Wir werben nicht für Abtreibung, wir beraten

Gastkommentar von Sabine Simon

Der bisherige Strafrechtsparagraf 219a verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in "grob anstößiger Weise". Schon das Anbieten und Informieren auf Internetseiten fiel darunter. Es sei "höchste Zeit" für die Abschaffung, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Den Paragrafen bezeichnete er als "aus der Zeit gefallen", man lebe schließlich in einer digitalen Welt. Wenn eine Frau sich heute zu der schwierigen Frage eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs informiere, dann tue sie das meistens online. "Im Internet kann jeder Troll und jeder Verschwörungstheoretiker alles Mögliche über Schwangerschaftsabbrüche verbreiten", so Buschmann. Ärzten das Informieren bei Strafe zu verbieten sei "absurd".

CDU-Bedenken, eine Streichung des Paragrafen ermögliche proaktive Werbung für Abtreibungen in Zeitschriften und im Internet, widersprach er. Es werde auch künftig keine kommerzielle Werbung geben. Dies sei durch Änderungen im Heilmittelwerbegesetz gewährleistet.

Alle Nachrichten im Überblick
:SZ am Morgen & Abend Newsletter

Alle Meldungen zur aktuellen Situation in der Ukraine und weltweit - im SZ am Morgen und SZ am Abend. Unser Nachrichten-Newsletter bringt Sie zweimal täglich auf den neuesten Stand. Hier kostenlos anmelden.

Ein "großartiger Tag", sagt die Grüne Lisa Paus

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sprach von einem "großartigen Tag". Sie denke voller Empathie an all jene Frauen, denen so lange wichtige Informationen vorenthalten waren, auf die sie ein Recht haben. "Heute endet die jahrzehntelange Stigmatisierung von Ärztinnen und Ärzten", fügte sie hinzu. Sie sprach sich zudem für die Einrichtung einer Kommission aus, die prüfen soll, ob das Abtreibungsrecht auch außerhalb des Strafrechts geregelt werden könnte.

Große Bedenken wegen der Abschaffung des Werbeverbots äußerte die CSU-Abgeordnete Dorothee Bär. Die Streichung von 219a sei nur ein erster Schritt, um anschließend den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu nehmen und Schwangerschaftsabbrüche somit nicht mehr als Straftat einzustufen. Damit verletze man die Rechte ungeborener Kinder. Bär stieß sich auch an der Freude über den Beschluss in den Reihen der Ampelregierung. Sie wünsche sich an so einem Tag weniger Partystimmung, sagte sie.

Auf der Besuchertribüne saß die Gießener Ärztin Kristina Hänel, eine prominente Verfechterin der Abschaffung des §219a. Sie war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Website über die medizinische Methodik bei Abbrüchen informiert hatte. Urteile wie das gegen Hänel werden mit dem Beschluss von Freitag aufgehoben.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Meinung§ 219a
:Bloß weg damit

Kommentar von Meredith Haaf

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: