Hilfe für Israel:Allein die Anklage erzielt den Effekt

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Die deutsche Seite kann einigermaßen gelassen sein, was den Ausgang des Verfahrens vor dem Internationalen Gerichtshof betrifft. (Foto: Patrick Post/dpa)

Wenn Nicaragua die Bundesrepublik wegen Beihilfe zum Völkermord vor Gericht bringt, dann sicherlich nicht aus Sorge um die Menschenrechte.

Kommentar von Paul-Anton Krüger

Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag sind alle Länder gleich, sofern sie sich der Rechtsprechung der höchsten UN-Richter unterworfen haben. Ob der klagende Staat seine eigene Bevölkerung unterdrückt oder systematisch Menschenrechte missachtet, wie es Nicaraguas Diktator Daniel Ortega tut, spielt keine Rolle. Ohnehin muss sich ein demokratischer Rechtsstaat wie Deutschland, der sich der regelbasierten internationalen Ordnung verpflichtet sieht, an den Maßstäben der völkerrechtlichen Verpflichtungen messen lassen, die er selbst eingegangen ist. Egal, wer der Kläger ist.

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