Um ein Haar hätte sich ein tot geglaubtes Verfahren zu einem Sprengsatz fürs deutsche Wahlsystem entwickelt. Die damaligen Oppositionsfraktionen von Grünen und FDP hatten gemeinsam mit der Linken gegen das Wahlrecht von 2020 geklagt, wollten das Verfahren dann aber absagen, weil inzwischen das neue Wahlrecht aus diesem Sommer gilt. Das Bundesverfassungsgericht mit seinem zuständigen Berichterstatter Peter Müller wollte die Sache aber zu Ende bringen, und nun weiß man, warum. Müller hätte der Politik, der er einst selbst angehörte, gern eine Nachhilfestunde in Paragrafenkunde erteilt: In einer Demokratie müssen Wählerinnen und Wähler die Vorschriften verstehen können, nach denen das Parlament zusammengesetzt wird, argumentiert er mit zwei weiteren Senatsmitgliedern. Durchgesetzt hat er sich nicht, die Mehrheit des Zweiten Senats sieht das anders.
Wahlrecht:Gut, dass es kompliziert bleibt
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Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Bundestagswahlen 2021 nicht. Die Befürworter verständlicherer Gesetze haben verloren. Zum Glück.
Kommentar von Wolfgang Janisch
Karlsruhe:Wahlrechtsreform von 2020 verfassungskonform
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die damalige Reform der großen Koalition. Abgeordnete von FDP, Grünen und Linken - damals alle in der Opposition - hatten gegen die Änderung geklagt.
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