Rechtsgeschichte:Ein Schatz, der nie gehoben wurde

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In der Bayerischen Verfassung steht manches, das sich das Grundgesetz nicht getraut hat. (Foto: Peter Kneffel/Picture Alliance/dpa)

Die Bayerische Verfassung ist farbiger, sprachgewaltiger, lebenspraktischer und fürsorglicher als das Grundgesetz. Eine Würdigung zum 75. Geburtstag.

Kolumne von Heribert Prantl

Das Grundgesetz hat mich fast mein ganzes Studien- und Berufsleben gut begleitet, es ist mein Handbuch, mein Vademecum. Aber es gibt ein Verfassungsbuch, das ich noch lieber mag, das mich anrührt und mich lächelnd stolz sein lässt: Es ist die Bayerische Verfassung. In diesen Tagen wird sie 75 Jahre alt; sie wurde am 1. Dezember 1946 - wie sonst? - durch Volksentscheid angenommen; zweieinhalb Jahre vor dem Grundgesetz trat sie in Kraft. Sie ist eine offensiv-demokratische Verfassung, sie traut dem Volk viel zu, auch plebiszitäre Gesetzgebung. Und es findet sich schon dort, im Artikel 100, die Garantie der Menschenwürde, die bis dahin kein Vorbild hatte - und mit der später auch das Grundgesetz eingeleitet wurde.

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