Aktuelles Recht:Sondertribunal

Der Friedhof von Butscha, nordwestlich von Kiew. (Foto: Friedrich Bungert)

Fremdwort für eine besondere Form von Gerichtshof. Wenn heute eines eingerichtet wird, dann geht es dort meist um völkerrechtliche Strafverfolgung.

Von Jan Diesteldorf

Die Geschichte des internationalen Strafrechts ist reich an Beispielen für Urteile gegen Kriegsverbrecher und Völkermörder, gegen Milizionäre, Warlords und Offiziere, gegen Staatschefs und Minister. Etliche von ihnen wurden von Richtern des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag verurteilt. Dort sind auch längst Verfahren gegen Russlands Staats- und Militärführung anhängig. Allerdings dürfen die Haager Richter nicht das verfolgen, was im Völkerstrafrecht gern "Mutter aller Verbrechen" genannt wird: den Tatvorwurf der Aggression.

Dafür könnten die Unterstützerstaaten der Ukraine ein Sondertribunal einrichten, das sich ausschließlich mit dem Vorwurf des Angriffskriegs beschäftigen würde. Das Fremdwort Tribunal stammt aus dem Lateinischen und bezeichnete im antiken Rom den "Sitz des Tribuns", auf dem ein Amtsträger räumlich erhöht saß. Heute beschreibt der Begriff in der Regel internationale Gerichte, die das Völkerstrafrecht anwenden und meist von den Vereinten Nationen legitimiert werden. Angefangen beim Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg gab es derlei einige, etwa den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, das Sondertribunal für Libanon oder das Rote-Khmer-Tribunal in Kambodscha.

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