Seit dem Massaker der Hamas in Israel am 7. Oktober hat die Strafjustiz in Deutschland sich mancherorts entschieden, ungewöhnlich streng zu reagieren. Besonders in München scheint eine strikte, neue Linie zu gelten. Das zeigt ein Beschluss des Landgerichts München I, über den in den vergangenen Wochen zunächst innerhalb der Justiz diskutiert worden ist (Aktenzeichen 29 Qs 27/23). Wer sich öffentlich zum "Widerstandsrecht" der Palästinenser bekennt, der kann demnach unter Umständen schon strafrechtlich belangt werden.
Nahost-Konflikt:Justiz geht härter gegen Palästina-Unterstützer vor
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Nach dem Hamas-Terror am 7. Oktober befürwortet ein Münchner auf Instagram das "Widerstandsrecht" der Palästinenser. Die Staatsanwaltschaft stuft das als strafbar ein - und ein Gericht folgt nun dieser scharfen Linie.
Von Ronen Steinke
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