Aktuelles Lexikon:Eizellspende

Eine in Deutschland verbotene Fruchtbarkeitsbehandlung, gegen die es laut Rechtsexperten weder verfassungsrechtliche noch ethische Bedenken gibt.

Von Leila Al-Serori

Jedes zehnte Paar in Deutschland ist ungewollt kinderlos, jedes sechste braucht medizinische Unterstützung, um ein Baby zu bekommen. Wenn es am Mann liegt, kann eine Samenspende helfen. Wenn es allerdings an der Frau liegt, beispielsweise weil sie nach einer Krebsbehandlung keine fruchtbaren Eizellen mehr hat, gibt es diese Möglichkeit nicht: Seit 1990 ist die Eizellspende verboten. Also die in den meisten anderen EU-Ländern längst gängige Praxis, dass Fortpflanzungsmediziner der Frau eine fremde Eizelle bei einer künstlichen Befruchtung einsetzen. Zu befürchten seien Schäden für das Kind, da die gebärende, soziale Mutter nicht die genetische Mutter ist, hieß es damals. Deutsche mit Kinderwunsch weichen deshalb derzeit in andere EU-Länder wie Tschechien aus. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfiehlt nun in ihrem Abschlussbericht, die Eizellspende zu erlauben, verfassungsrechtlich und ethisch spräche nichts dagegen. Das Verbot hierzulande würde auch indirekt eher dem Kindeswohl schaden, anstatt es zu schützen: Denn Eizellspenden im Ausland laufen häufig anonym ab, wodurch dem Kind das in Deutschland zugesprochene Recht auf Kenntnis seiner Abstammung versagt bleibt.

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