Es gibt ein Verbot in der Bundesrepublik Deutschland, das nirgendwo niedergeschrieben ist, an das sich aber fast alle halten. Es handelt sich um das Verbot der sogenannten Wählerbeschimpfung. Als Wählerbeschimpfung gilt es dabei schon, wenn man Wähler für ihre Wahlentscheidung kritisiert; das ist, angeblich, die Todsünde der Demokratie. Wähler haben nämlich, das ist der Gehalt des Kritikverbots, immer recht - auch dann, wenn sie rechtsextrem wählen. Wenn sie eine in weiten Teilen neonazistische Partei wie die AfD wählen, wenn sie dieser Partei zu Einfluss und zu Macht verhelfen, wenn sie so dafür sorgen, dass es eine institutionelle Wieder-Gewöhnung an braunes Gedankengut gibt - dann sind daran angeblich alle anderen schuld, nur nicht die Wählerinnen und Wähler. Das aber ist falsch.
Rechtspopulismus:Wer so eine Partei wählt, wählt verfassungsfeindlich
Lesezeit: 4 min
Warum es unentschuldbar ist, Neonazis seine Stimme zu geben - und warum es geboten ist, das zu kritisieren.
Kolumne von Heribert Prantl
"In aller Ruhe" mit Carolin Emcke:"Faschistische Revolutionen" - Mirjam Zadoff über Trump, AfD und den globalen Rechtsruck
Was bedeutet es, wenn geschichtsrevisionistische Kräfte erstarken? Und wie verändert sich das Gedenken an unserer NS-Geschichte in einer zunehmend diversen Gesellschaft? Darüber spricht Mirjam Zadoff, die Leiterin des NS-Dokumentationszentrums in München.
Lesen Sie mehr zum Thema