Rechtsstreit in der Schweiz:Bank einigt sich mit Finanzblog

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Die Schweizer Großbank UBS am Zürcher Paradeplatz. (Foto: IMAGO/Manuel Stefan)

Die damals noch eigenständige Schweizer Bank Credit Suisse hat vergangenes Jahr das Ein-Mann-Finanzportal "Inside Paradeplatz" verklagt. Jetzt haben sich beide Parteien geeinigt.

Von Isabel Pfaff, Bern

Diese Klage hätte Lukas Hässig seine Existenz kosten können: Im Dezember machte der Schweizer Finanzjournalist publik, dass die - damals noch eigenständige - Schweizer Großbank Credit Suisse Klage gegen ihn und sein Portal Inside Paradeplatz eingereicht hatte. Der Blog, quasi ein Ein-Mann-Betrieb, wird in Bankenkreisen intensiv gelesen. Ungeachtet des stets polemischen Tonfalls und oft derber Zuspitzungen ist Hässig ein anerkannter Rechercheur, er hat schon mehrere Scoops auf Inside Paradeplatz veröffentlicht und wichtige Recherchen angestoßen.

Die Bank nahm 52 Artikel und rund 200 Kommentare aus der zweiten Jahreshälfte 2022 ins Visier. Sie sah in den Texten die Persönlichkeitsrechte ihrer Manager verletzt und forderte deshalb deren Löschung. Auch forderte sie, dass Hässig den Gewinn herausgeben solle, den er seit Ende Juli mit den Beiträgen gemacht hat. In der Schweizer Medienwelt kam die Klage gegen den Einzelkämpfer Hässig nicht gut an. Immerhin war die Credit Suisse zu diesem Zeitpunkt bereits eine gefährlich strauchelnde Bank mit existenziellen Problemen. Warum nahm man sich da Zeit für einen solchen Rechtsstreit?

Die UBS hat den Rechtsstreit von der Credit Suisse geerbt und nun beendet

Inzwischen ist viel passiert: Die Credit Suisse gibt es so nicht mehr, sie ist in ihrer Konkurrentin UBS aufgegangen, als sich ihre Lage im März dieses Jahres dramatisch verschlechtert hatte. Die UBS hat den Rechtsstreit mit Lukas Hässig also geerbt - und ihn nun mit einem Vergleich beendet, wie Inside Paradeplatz am Dienstag bekannt gab und die UBS auf Anfrage bestätigt.

In vier knappen Absätzen schildert Hässig, dass die Bank und Inside Paradeplatz sich am 24. August vor dem Zürcher Handelsgericht geeinigt hätten. Der Blog habe "zahlreiche Leserkommentare gelöscht und drei Passagen in zwei Publikationen gelöscht bzw. angepasst". Künftig würden Leserkommentare sorgfältig geprüft und keine Persönlichkeitsverletzungen mehr gegen die Bank zugelassen. Die übrigen Forderungen seien im Rahmen des Vergleichs fallengelassen worden, also auch die Gewinnherausgabe.

Das für Hässig bedrohliche Verfahren, das seinen Angaben zufolge einen Streitwert von 300 000 Franken hatte, ist damit zwar abgewendet. Die Prüfung von Leserkommentaren dürfte für das kleine Portal jedoch aufwendig werden. Für Lukas Hässig und auch für die Pressefreiheit in der Schweiz ist der Vergleich bestenfalls ein Teilsieg.

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