Rundfunkbeitrag:ARD droht mit Verfassungsklage

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Die Rundfunkgebühren liegen laut ARD schon jetzt bei 18,35 Euro statt 17,50 Euro. (Foto: dpa)
  • Sollten nicht alle Landtage einem höheren Rundfunkbeitrag zustimmen, schließt ARD-Vorsitzender Ulrich Wilhelm eine Verfassungsklage nicht aus.
  • Auch ZDF-Intendant Thomas Bellut hält einen höheren Rundfunkbeitrag für notwendig. Andernfalls sei "das Qualitätsniveau auf keinen Fall zu halten".
  • Einige Länder wollen den Rundfunkbeitrag stabil halten. Allerdings seien die Rücklagen dafür 2020 aufgebraucht, so Wilhelm.

Im Ringen um die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags schließt die ARD eine Verfassungsklage nicht aus. Falls nicht alle Landtage zustimmen sollten, "bliebe als Ultima Ratio die Klärung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe", sagte der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm. "Dies würde freilich eine jahrelange Hängepartie bedeuten. In dieser Zeit könnte nicht ordnungsgemäß gearbeitet werden."

Auch ZDF-Intendant Thomas Bellut plädiert für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags. "Ob es künftig ein Index-Modell geben wird, ist eine Entscheidung der Länder", sagte Bellut mit Blick auf den Vorschlag für einen regelmäßigen Inflationsausgleich. "Wir sind offen und gesprächsbereit. Klar ist aber, ohne eine Beitragsanpassung ist das Qualitätsniveau auf keinen Fall zu halten."

Der Rundfunkbeitrag ist bis 2020 auf 17,50 Euro pro Haushalt im Monat festgelegt. Im Frühjahr 2019 müssen die öffentlich-rechtlichen Sender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mitteilen, wie viel Geld sie für 2021 bis 2024 brauchen. Die KEF macht dann einen Vorschlag für die Beitragshöhe. Die anschließende Entscheidung der Ministerpräsidenten muss von allen 16 Landtagen ratifiziert werden. Als Alternative zu diesem Verfahren ist ein Indexmodell im Gespräch, wonach der Rundfunkbeitrag stets entsprechend der Inflationsrate steigt.

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Das entscheidet der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Demnach sei der Rundfunkbeitrag keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht.

Dies könnte "am Ende ein gangbarer Weg sein", sagte Wilhelm. Der Index decke allerdings nicht die tatsächlichen Kostensteigerungen ab, sondern wäre für ARD und ZDF "eine stetige Schrumpfung". Denn: "Die rundfunkspezifische Teuerung, die beispielsweise die Entwicklung der Kosten für Musik-, Film- oder Sportrechte berücksichtigt, lag zwischen 2009 und 2017 bei rund 17 Prozent, während die Verbraucherpreise in diesem Zeitraum um 10,6 Prozent gestiegen sind."

Aus einigen Ländern wurde in den vergangenen Monaten die Forderung erhoben, den Rundfunkbeitrag stabil zu halten, also nicht zu erhöhen. Dann müsse deutlich im Programm gekürzt werden, sagte Wilhelm. Was nicht möglich sei: ganze Bereiche wie Unterhaltung und Sport aus dem Programmauftrag zu nehmen. "Das wäre so aus unserer Sicht mit der Rundfunkfreiheit nicht vereinbar. Zumal es auch keine trennscharfe Abgrenzung der Genres gibt."

TV-Serien wie Charité und Babylon Berlin seien Unterhaltung, aber auch Bildung und Information. Der Bereich Sport bestehe nicht nur aus Spitzenfußball, sondern etwa auch aus Paralympics, jungen Sportarten und der Breite des Wintersports.

Die aktuelle Höhe des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro entspricht nach Angaben des ARD-Vorsitzenden und Intendanten des Bayerischen Rundfunks nicht mehr dem realen Aufwand: "Denn wir verwenden heute zusätzlich die Gelder der Beitragsrücklage, die zwischen 2013 und 2016 angespart wurde. Rechnet man diese angesparten Mittel auf die Höhe des monatlichen Beitrags um, dann liegen wir heute schon real bei 18,35 Euro." Diese Rücklage werde bis 2020 aufgebraucht sein.

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