Der deutsche Rundfunkbeitrag ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig. Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.
Das Landgericht Tübingen hatte dem EuGH eine Reihe von Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt. In dem Verfahren ging es um den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag, der pro Wohnung erhoben wird und nicht mehr wie die zuvor erhobene Gebühr an ein Empfangsgerät wie einen Fernseher gebunden ist.
Die Entscheidung war erwartet worden, nachdem ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes sich bereits im September dafür ausgesprochen hatte, dass der Rundkfunkbeitrag nicht gegen EU-Recht verstoße.
Der Rundfunkbeitrag liegt derzeit bei 17,50 Euro monatlich. Anstalten wie ARD, ZDF und der Deutschlandfunk nehmen damit insgesamt acht Milliarden Euro im Jahr ein. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte den Beitrag Mitte Juli im Wesentlichen für verfassungsgemäß.