Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro angeordnet. Der Beschluss gilt rückwirkend seit dem 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung. Zur Debatte stand dabei auch ganz grundsätzlich, wie die Öffentlich-Rechtlichen finanziert werden. Ausgangspunkt des Streits war die Blockade des für 2021 geplanten neuen Beitrags durch Sachsen-Anhalt im vorigen Jahr, dagegen klagten die Sender. Die Richter urteilten nun, Sachsen-Anhalt habe die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Anstalten verletzt. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Öffentlich-Rechtliche:Was das Urteil zum Rundfunkbeitrag bedeutet
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Der Rundfunkbeitrag wird erhöht, entscheiden die Richter in Karlsruhe. Für den Beitragszahler ging es um 86 Cent - und für die Öffentlich-Rechtlichen um alles. Ein Überblick.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe, und Claudia Tieschky
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