Urteil gegen "Bild":Helene Fischer darf mit ihrem Kind ein Eis essen gehen

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Auf der Bühne gerne im Rampenlicht, im Privaten lieber nicht. Helene Fischer hat sich gegen "Bild" durchgesetzt und soll eine Entschädigung erhalten. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)

Die Schlagersängerin ist vor Gericht erfolgreich gegen "Bild" vorgegangen. Die hatte Paparazzi-Bilder von ihr und ihrem Baby veröffentlicht.

Von Aurelie von Blazekovic

Man muss Helene Fischers Musik nicht mögen oder kennen, und entkommt ihr im deutschen Medienmarkt dennoch nicht. Vor allem die buntesten Hefte an der Supermarktkasse beißen sich an der Schlagersängerin fest und produzieren steile Helene-Fischer-Titelblätter im Akkord. Der Medienblog Topfvollgold, der die Klatschpresse akribisch sichtet, hielt etwa fest, was der Bauer Verlag daraus machte, als Helene Fischer einmal bekannte, dass sie "gern ein bisschen freier" wäre. Die Schlagzeile beim Neuen Blatt lautete: "Helene Fischer: Ihr ganzes Leben ist eine Lüge".

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