Urteil:"Apotheken Umschau" gewinnt gegen die Bundesrepublik

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Ein Bundesportal mit Gesundheitslexikon und Tipps und Ratschlägen für ein gesundes Leben? Das ist nicht zulässig, urteilt das Landgericht Bonn. (Foto: Screenshot: gesund.bund.de)

Der Verlag hat gegen das Gesundheitsportal des Bundes geklagt. Nun steht das Urteil fest. Es ist die zweite und größte Niederlage für das Portal von Ex-Minister Jens Spahn.

Von Anna Ernst

"Wer Gesundheit googelt, soll künftig auf dem Nationalen Gesundheitsportal landen." So hatte der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im September 2020 für das Portal "gesund.bund.de" geworben. Eine Kooperation seines Ministeriums mit Google sollte dafür Sorge tragen, dass dieser Satz Realität wird. Für Presseverlage mit unabhängigen Gesundheitsmedien aber klang das wie eine Kampfansage. Sie gingen gegen Spahns Portal in langwierigen Rechtsstreits vor. Mit Erfolg.

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